Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht Neubrandenburg einen 36-Jährigen aus Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete es nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Donnerstag die Prüfung einer anschließenden Sicherungsverwahrung an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Frühjahr 2019 in einer Gartenlaube in Ueckermünde den damals neunjährigen Jungen aus Münster teilweise zusammen mit dessen Stiefvater missbrauchte. An dem Kind habe er sich in mindestens vier Fällen vergangen. Die Männer hätten die Taten gefilmt und Bilder per Handy ausgetauscht. Der Angeklagte wurde auch wegen Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Der nicht vorbestrafte 36-Jährige hatte dem Sprecher zufolge während des Prozesses geschwiegen.
50 Tatverdächtige im Missbrauchskomplex Münster
Der Fall gehört zum sogenannten Missbrauchskomplex Münster, der im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube in der nordrhein-westfälischen Stadt bekannt wurde. Die Ermittler fanden dort umfangreiche kinderpornografische Videos und Fotos sowie Aufnahmetechnik, die der als Haupttäter geltende Stiefvater eines immer wieder missbrauchten Jungen installiert hatte.
Immer wieder ließ er seinen Stiefsohn und andere Kinder durch Männer aus ganz Deutschland zum Teil über mehrere Tage missbrauchen. Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ermittelte die Polizei seitdem rund 50 Tatverdächtige, einige von ihnen wurden inzwischen in erster Instanz zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der 28-jährige Stiefvater muss als Haupttäter für 14 Jahre ins Gefängnis, danach soll er in Sicherungsverwahrung. Für drei weitere Männer, die sich an dem Missbrauch in der Gartenlaube beteiligt hatten, verhängte das Landgericht ebenfalls hohe Haftstrafen.
Wegen Beihilfe durch Unterlassen wurde die 32-jährige Mutter des missbrauchten Jungen zuletzt zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie hatte gestanden, seit Herbst 2019 etwas von dem Missbrauch geahnt zu haben.