Der ehemalige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Pinneberg, Wolfgang Seibert, hatte 2018 bei einer Demo in Hamburg die Terrororganisation PKK gelobt. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verhängte ihm deshalb am Mittwoch eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro, wie die „shz“ berichtete. Die Strafe wurde demnach auf 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt und ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Revision gehen.
Mit seiner Aussage „Es lebe die PKK“ warb Seibert aus Sicht der Staatsanwaltschaft öffentlichkeitswirksam für die Terrororganisation. Die „öffentliche Soldarisierung“ und Unterstützung der PKK sei aber illegal. Zwar handelt es sich dabei der Staatsanwaltschaft zufolge um eine „spontane“ Aussage. Dennoch könne die öffentliche Werbung für eine verbotene Organisation nicht toleriert werden. Seibert habe vor dem Hintergrund seines Bekanntheitsgrads wissen müssen, dass sich die „Lobpreisung“ der PKK schnell verbreiten werde.
Seibert gilt als umstrittene Person. Nach einem Enthüllungsartikel vom „Spiegel“ im Oktober 2018 hatte er sein Amt als Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Pinneberg niedergelegt. In dem Artikel wird er als „Hochstapler“ tituliert, der weder ein Jude sei, noch Überlebende aus Auschwitz als verwandte habe. Strafrechtlich war der heute 74-Jährige bereits 2020 in Erscheinung getreten. Wegen unbefugten Führens eines falschen Doktortitels war er zu einer Strafe von 900 Euro auf Bewährung verurteilt worden.
5 Mai 2022
Hamburg: Strafe wegen „Lobpreisung“ der verbotenen PKK
Wegen „Lobpreisung“ der verbotenen Terrororganisation PKK hat ein Hamburger Amtsgericht eine Bewährungsstrafe gegen einen Ex-Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde verhängt. Der Angeklagte hatte sich 2018 auf einer Demo mit der PKK solidarisiert.
TRT Deutsch
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