Das Internationale Auschwitz Komitee hat die sächsische Justiz im Falle der bevorstehenden Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten zu Konsequenz aufgefordert. Für den vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordneten Maier müsse ein angemessener Platz gefunden werden, der „ihn von der rechtsprechenden Justiz fernhält“. Für Holocaust-Überlebende und Verfolgte des Naziregimes sei die Vorstellung, „dass ein solcher Mensch als Richter im Namen des deutschen Volkes Urteile fällen sollte, schlichtweg unvorstellbar und unerträglich“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner am Samstag in Berlin.
Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß. Nachdem er dieses Mandat bei der Wahl 2021 verlor, stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.
Der 59-Jährige hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen auf sich aufmerksam gemacht. Das Auschwitz Komitee verwies auf Maiers Denunzierung der deutschen Erinnerungskultur als „Schuldkult“. Maier habe sich „als bekennender rechtsextremer Hetzer ins Gedächtnis der Überlebenden des Holocaust eingeschrieben“, sagte Heubner.
Laut Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gibt es laut Abgeordnetengesetz ein Recht auf Rückkehr. Möglich sei aber ein Disziplinarverfahren durch den direkten Dienstvorgesetzten. Die Linke hatte eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Gespräch gebracht und Zustimmung für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im sächsischen Landtag signalisiert.
epd
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