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Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen sorgt für Aufsehen
Längere Auslandsaufenthalte müssen seit der Wehrdienstreform grundsätzlich genehmigt werden. Das Verteidigungsministerium betont jedoch, dass Ausnahmen möglich sind und die Praxis unbürokratisch bleiben soll.
Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen sorgt für Aufsehen
Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen sorgt für Aufsehen. / Foto: Reuters / Reuters
vor 7 Stunden

Männer im wehrpflichtigen Alter müssen sich längere Auslandsaufenthalte seit der seit Jahresbeginn geltenden Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Rundschau“ über diese bislang kaum bekannte Regelung für Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren.

„Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“, erklärte der Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. „Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung.“

Derzeit würden aber Regelungen für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ausgearbeitet, erklärte der Sprecher weiter. Es gehe unter anderem darum, „überflüssige Bürokratie zu vermeiden“.

Bereits nach derzeitigem Stand sei eine Genehmigung immer dann zu erteilen, wenn „für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist“, erklärte der Sprecher. „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“

Durch neue Verwaltungsvorschriften solle künftig klargestellt werden, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, betonte der Sprecher. Nähere Angaben könnten derzeit noch nicht gemacht werden.

Die Wehrdienstreform war zum 1. Januar in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.

QUELLE:AFP