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Sieben Länderchefs zu Bildung von Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD bereit
NRW-Ministerpräsident Wüst hatte nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt. Doch vier CDU-geführte Länder lehnen eine solche Initiative ab.
Sieben Länderchefs zu Bildung von Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD bereit
Sieben Länderchefs zu Bildung von Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD bereit / Foto: Michael Matthey/dpa

Die Ministerpräsidenten von sieben Bundesländern sind laut einer Umfrage des „Focus“ grundsätzlich zur Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereit, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu untersuchen. Eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des Nachrichtenmagazins bei allen 16 Staatskanzleien ergab demnach, dass die CDU- und SPD-Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland offen für ein solches Vorgehen sind.

Die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen lehnten ein AfD-Verbot ab. Berlin und Brandenburg zeigten sich offen für eine Arbeitsgruppe, jedoch skeptisch, ob am Ende auch ein Verbotsverfahren kommen wird. Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gaben bei der Umfrage von „Focus“ keine Stellungnahme ab.

„Wenn in einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern die stets gebotene juristische Überprüfung einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD erfolgen soll, wird Niedersachsen sich hier einbringen“, erklärte Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) laut „Focus“.

Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine solche Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat ist die Position der jeweiligen Landesregierung. Wenn der Ministerpräsident ein Verfahren befürwortet, muss er erst noch die Koalitionspartner überzeugen.

Im Juni 2025 hatte der SPD-Parteitag die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert. Der Beschluss sieht die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei sammeln soll. Bei ausreichendem Material soll „unverzüglich“ ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.

QUELLE:AFP