An Bahnhöfen darf bald kein Alkohol mehr konsumiert werden und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mehr Menschen können sich zudem in Steuerfragen von den Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen. Was sich im September ändert - ein Überblick:
Alkoholverbot an mehreren Bahnhöfen
Zum 1. September werden zunächst die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Das Verbot betrifft den Konsum auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot. Bis Mitte Oktober folgen sukzessive alle weiteren Bahnhöfe in Deutschland.
Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung
Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Solche allgemeinen Werbeslogans sind künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können.
Warntag am 10. September
Am 10. September gegen 11.00 Uhr wird es laut in Deutschland: Dann wird wieder das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen getestet. Der Warntag ist als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen gedacht und soll die Bevölkerung sensibilisieren. Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Entwarnung ist für etwa 11.45 Uhr geplant.
Hilfe bei der Steuererklärung
Zum 1. September ändern sich die Regeln für Lohnsteuerhilfevereine. Sie dürfen dann mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen - es fällt nämlich die Einnahmegrenze für sogenannte Überschusseinkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen weg. Diese lag bislang bei 18.000 Euro bei Alleinstehenden und 36.000 Euro bei Ehepaaren. Wer sie überschreitet, darf derzeit nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden - ab September entfallen diese Grenzen.
Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie
Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 27. September mit einem klaren, einheitlichen Hinweis über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Das gilt sowohl für den stationären Handel als auch für Onlinehändler. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss zudem das sogenannte Garan-Label angebracht werden. Es gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.






















