Der Hamburger Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines wird nicht eingestellt. Einen entsprechenden Antrag der Verteidigung hat das Hanseatische Oberlandesgericht am zweiten Prozesstag abgelehnt. „Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt“, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag zur Begründung. Die Aussagefreiheit in Deutschland sei durch das Dienstrecht eines fremden Staates nicht beschränkt.
Die Verteidigung hatte die Einstellung beantragt, weil der Angeklagte in seiner einstigen Funktion als Offizier einer Geheimhaltungspflicht unterliege und sich deshalb weder mit seinen Verteidigern besprechen noch vor Gericht aussagen dürfte. Ihm würden sonst hohe Strafen in der Ukraine drohen.
Damit geht der Prozess gegen den 50 Jahre alten Angeklagten, einen früheren Offizier einer Spezialeinheit des Militärs der Ukraine, wie geplant weiter. Das Gericht wollte zudem im Laufe des Tages einen Sachverständigen des Bundeskriminalamtes zu den Schäden an den Pipelines und zur Ursache der Explosion hören.
Anschlag am 26. September 2022
Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden bei dem Anschlag massiv beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem Angeklagten vor, der Drahtzieher hinter dem Anschlag auf die Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Er soll die Zerstörung gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.
Wusste Kiew von dem Anschlagsplan?
Nach Aussage des Investigativreporters Bojan Pancevski hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im Vorfeld von dem Anschlagsplan auf Nord Stream gewusst – und diesen zunächst auch genehmigt. Bei der ZDF-Sendung Markus Lanz im April hatte er sich auf mutmaßliche Aussagen vom ukrainischen Botschafter in Großbritannien, Walerij Saluschnyj, und dessen Umfeld bezogen. Doch Kiew weist jegliche Verantwortung zurück.























