Syrien und Deutschland haben nach Gründung eines Gemeinsamen Ausschusses ein Luftverkehrsabkommen unterzeichnet. Wie die staatliche syrische Nachrichtenagentur SANA berichtete, wurde die Erklärung zur Einrichtung des syrisch-deutschen Ausschusses am Donnerstag in Damaskus unterzeichnet. Die Unterzeichner waren demnach Qutaiba Kadish, Direktor für internationale Zusammenarbeit im syrischen Außenministerium, und der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Geza Andreas von Geyr.
Anschließend kam der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammen. Den Vorsitz führten Syriens Außenminister Asaad al-Schaibani und von Geyr. Der Gemeinsame Ausschuss soll den wirtschaftlichen Wiederaufbau in Syrien, gemeinsame Investitionen sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und zivile Luftfahrt vorantreiben. Weitere Gesprächsthemen seien die Übergangsjustiz, die Aufklärung des Verbleibs Vermisster sowie syrische Geflüchtete in Deutschland und Möglichkeiten ihrer freiwilligen Rückkehr.
Parallel dazu unterzeichneten Samah Arabi, stellvertretender Leiter der syrischen Luftfahrtbehörde, und von Geyr ein Luftverkehrsabkommen zwischen beiden Ländern. Dieses schafft auf Grundlage einer am 30. März in Berlin unterzeichneten Absichtserklärung den rechtlichen Rahmen für Flugverbindungen zwischen Syrien und Deutschland.
In einem nächsten Schritt sollen die Luftfahrtbehörden beider Länder Fluggesellschaften benennen, Verkehrsrechte und Flugfrequenzen festlegen sowie die erforderlichen technischen und sicherheitsrechtlichen Genehmigungen erteilen.
Deutschland hatte seine Botschaft in Damaskus am 25. März 2025 nach 13 Jahren wiedereröffnet. Ende März 2026 besuchte der syrische Präsident Ahmad al-Scharaa nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad erstmals offiziell Berlin.























