Im Fall des nach einer Ticketkontrolle getöteten Zugbegleiters Serkan Ç. hat das Landgericht Zweibrücken das Hauptverfahren eröffnet. Der mutmaßliche Angreifer muss sich allerdings nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wegen Mordes verantworten. Das Gericht ließ die Anklage am Freitag lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu. Dem 26-Jährigen drohen damit zwischen drei und 15 Jahre Haft.
Nach Einschätzung der zuständigen Strafkammer reichen die bisherigen Beweise nicht aus, um dem Angeklagten einen Tötungsvorsatz nachzuweisen. Für eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags müsste der Beschuldigte den Tod des Zugbegleiters beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. Das Gericht geht derzeit davon aus, dass der Mann Serkan Ç. körperlich verletzen wollte, dessen Tod jedoch weder beabsichtigte noch bewusst in Kauf nahm.
Zu dem tödlichen Vorfall war es Anfang Februar während einer Ticketkontrolle in einem Zug nahe Landstuhl gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte aus Wut über die Kontrolle mehrfach mit der Faust gegen den Kopf des Zugbegleiters geschlagen haben. Serkan Ç. verlor daraufhin das Bewusstsein und stürzte zu Boden. Zwei Tage später starb er an den Folgen seiner Verletzungen. Der 26-Jährige hat die Schläge während der Ermittlungen eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte dem Beschuldigten ursprünglich Mord vorgeworfen, kann gegen die Entscheidung des Gerichts nach eigenen Angaben jedoch keine Rechtsmittel einlegen. Eine endgültige Entscheidung über die Schuld und die rechtliche Einordnung der Tat ist mit der Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht gefallen. In der Verhandlung sollen unter anderem Zeugenaussagen, Gutachten und weitere Beweismittel geprüft werden.
Sollten sich dabei neue Hinweise ergeben, dass der Angeklagte den Tod des Zugbegleiters bewusst in Kauf genommen hat, könnte das Gericht die Tat weiterhin als Mord oder Totschlag bewerten. Der Anwalt der Familie von Serkan Ç. reagierte enttäuscht und verärgert auf die Herabstufung des Tatvorwurfs. Er kündigte an, einen Widerspruch und einen möglichen Befangenheitsantrag zu prüfen.





















