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Berufungsgericht bestätigt umstrittenes Verbot von Palestine Action
Das umstrittene Verbot von Palestine Action in Großbritannien bleibt bestehen. Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik und warnen vor weitreichenden Folgen für das Demonstrationsrecht.
Berufungsgericht bestätigt umstrittenes Verbot von Palestine Action
Berufungsgericht bestätigt umstrittenes Verbot von Palestine Action / Foto: Reuters

Das umstrittene Verbot der pro-palästinensischen Gruppe Palestine Action in Großbritannien hat Bestand: Ein Berufungsgericht in London bestätigte am Montag die Einstufung der Organisation als „terroristische Vereinigung“. Damit hob das Gericht eine frühere Entscheidung des High Court auf, wonach das Verbot unverhältnismäßig sei und das Recht auf Protest verletze.

Palestine Action sei „keine Protestgruppe für zivilen Ungehorsam (...), die transparent agiert“, sagte die Vorsitzende Richterin Sue Carr. Die Organisation arbeite vielmehr mit „geheimen Zellen, um zu verhindern, dass diejenigen ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden, die mit Gewalt Eigentum Dritter zerstören“. Es sei nicht haltbar, Palestine Action als gewaltfreie Organisation darzustellen, behauptete Carr.

Die Aktivistengruppe verurteilt den israelischen Vernichtungskrieg im Gazastreifen und nahm mit ihren Protestaktionen vor allem beschuldigte Rüstungsunternehmen und Fabriken ins Visier. Die britische Regierung unter Premierminister Keir Starmer hatte Palestine Action im vergangenen Juli auf Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes als terroristische Vereinigung eingestuft und verboten.

Seit Inkrafttreten des umstrittenen Verbots wurden Medienberichten zufolge rund 3000 Menschen im Zusammenhang mit Unterstützungskundgebungen für Palestine Action festgenommen. Im Februar hatte der High Court das Verbot als „unverhältnismäßig“ bewertet. Die Regierung ging gegen diese Entscheidung in Berufung und hatte damit nun Erfolg.

Amnesty spricht von  Einschränkung des Demonstrationsrechts

Amnesty International und britische Bürgerrechtsorganisationen kritisierten das Urteil scharf. Sie warnten vor einer Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze und damit vor weitreichenden Folgen für das Demonstrationsrecht.

Der Direktor des Rechtsprogramms von Amnesty International UK, Tom Southerden, bezeichnete das Verbot als „schweren Missbrauch weitreichender Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung“. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ändere nichts an dieser Einschätzung.

„Es ist grundsätzlich unverhältnismäßig, direkte Protestaktionen wie Terrorismus zu behandeln“, so Southerden. Die Bilder von Menschen, die wegen Plakaten zur Unterstützung von Palestine Action festgenommen worden seien, würden als „zutiefst beschämendes Kapitel“ in die britische Geschichte eingehen. Dass das Verbot bestehen bleibe, sei ein weiterer Schritt bei einer zunehmenden Einschränkung des Protestrechts in Großbritannien.

Liberty warnt vor gefährlichem Präzedenzfall

Auch die Bürgerrechtsorganisation Liberty Kritik. Liberty-Direktorin Akiko Hart warnte, das Urteil könne es künftigen Regierungen erleichtern, Terrorismusgesetze gegen gewaltfreie Gruppen, Aktivisten und politische Gegner einzusetzen.

Die bestehende Definition von Terrorismus müsse dringend überarbeitet werden, forderte Hart. Regierungen müssten die öffentliche und nationale Sicherheit gewährleisten, zugleich aber die Grundrechte schützen und einen übermäßigen Einsatz staatlicher Befugnisse verhindern.

Vor dem Berufungsgericht versammelten sich am Montag zahlreiche Anhänger von Palestine Action, um gegen das Verbot zu protestieren. Die Mitgründerin der Gruppierung, Huda Ammori, bezeichnete das Vorgehen der Justiz als einen der „extremsten Angriffe auf die freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht in der jüngeren britischen Geschichte“.

Ammori kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens und gegebenenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzugehen.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen