Ein Gericht im indischen Karnataka hat das umstrittene Kopftuchverbot in den Bildungseinrichtungen des Bundesstaats bestätigt. „Wir sind der Auffassung, dass das Tragen des Hidschabs durch muslimische Frauen nicht zu den wesentlichen religiösen Praktiken gehört“, begründete der Oberste Richter Ritu Raj Awasthi vom Obersten Gerichtshof von Karnataka laut übereinstimmenden Medienberichten vom Dienstag das Urteil.
Demnach ist die Regierung befugt, den Schülerinnen Richtlinien bezüglich der Kleidung vorzuschreiben. „Wir sind der Auffassung, dass die Vorschrift der Schuluniform nur eine vernünftige, verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung ist, gegen die die Schüler keinen Einspruch erheben können“, erklärte der Oberste Richter.
Zuvor hatten muslimische Schülerinnen als Reaktion auf das Kopftuchverbot Petitionen beim Gericht eingereicht. Diese wurden nun jedoch abgewiesen.
„Um die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten“ hatte die Regierung von Karnataka im Vorfeld des Urteils große Versammlungen in Bengalaru, der Hauptstadt des Bundesstaats, für eine Woche verboten.
Proteste gegen das Kopftuchverbot
Im Januar hatte eine staatliche Schule im Bezirk Udupi im südlichen Bundesstaat Karnataka muslimischen Schülerinnen, die ein Kopftuch tragen, den Zugang zu Klassenräumen verwehrt. Mehrere Bildungseinrichtungen in dem Bundesstaat schlossen sich der Entscheidung mit ähnlichen Verboten an.
Muslimische Schülerinnen protestierten gegen das Kopftuchverbot, weil sie darin eigenen Aussagen zufolge einen Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit und Bildung sahen. Das Oberste Gericht Karnatakas untersagte schließlich den Schülerinnen das Tragen des Hidschabs und anderer religiöser Kleidung.
TRT Deutsch
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