Wer Frauen nicht die Hand gibt, kann in Deutschland nicht eingebürgert werden. Da der Bewerber das Händeschütteln „infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ ablehne, sei seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim laut Mitteilung vom Freitag. Der Handschlag habe eine „das Miteinander prägende, tiefgehende Verwurzelung.“ (Az. 12 S 629/19)
Ein 40 Jahre alter Libanese, der seit 2002 in Deutschland lebt, hatte gegen die Ablehnung seiner Einbürgerung geklagt. Der Mann studierte in der Bundesrepublik Medizin und ist inzwischen Oberarzt an einer Klinik. 2012 bestand er den Einbürgerungstest – mit voller Punktzahl – weigerte sich aber, der Sachbearbeiterin die Hand zu geben, die ihm die Urkunde aushändigen wollte. Er habe seiner Ehefrau versprochen, keiner anderen Frau die Hand zu geben, argumentierte er. Daraufhin lehnte das Landratsamt die Einbürgerung ab. Der Mann zog vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies seine Klage ab. Nun blieb auch die Berufung vor dem Verfassungsgerichtshof ohne Erfolg. Der Mann gab zwar an, er gebe inzwischen gar niemandem mehr die Hand, weil er die Gleichheit von Mann und Frau bejahe. Dies sah das Gericht jedoch als rein taktisches Vorgehen, um doch noch eingebürgert zu werden. Auch dass derzeit wegen der Corona-Pandemie kaum noch Hände geschüttelt werden, spielte für die Bewertung keine Rolle. „Aufgrund der langen geschichtlichen Tradition des Handschlags“ glaubten die Richter nicht, dass das Händeschütteln dauerhaft abgeschafft werde. Der Kläger kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.