Über den Stand der Aufarbeitung von mutmaßlichem sexuellem Missbrauch durch kirchliche Amtsträger im katholischen Bistum Regensburg gibt es derzeit sehr unterschiedliche Auffassungen. Während das Bistum selbst mitteilt, aktuell mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, über eine Alternative zur Einrichtung einer neuen Kommission zu verhandeln, sagt Rörig, er wisse davon nichts.
Vor rund einem Jahr hatte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sich auf eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ geeinigt und beschlossen, unabhängige Aufarbeitungskommissionen in allen 27 Bistümern einzusetzen. Rörig sprach damals von einer „historischen Entscheidung“.
Das Bistum Regensburg mit seinem eher konservativen Bischof Rudolf Voderholzer hatte allerdings von Anfang an auch betont, man sei dort schon viel weiter als in anderen Bistümern und sehe keine Notwendigkeit für eine neue Kommission. Tatsächlich hatte man dort beispielsweise schon zu einem frühen Zeitpunkt angekündigt, Zahlungen für Missbrauchsopfer auf 50.000 Euro aufzustocken. Das Bistum wolle deshalb auch mit Rörig über eine individuelle Lösung verhandeln.
Zum Stand dieser Gespräche gibt es aber durchaus unterschiedliche Auffassungen: „Zurzeit durchlaufen die Vereinbarungen die Gremien des Unabhängigen Beauftragten“, sagt ein Bistumssprecher. Doch bei Rörig klingt das anders: „Ein Wunsch des Diözesanbischofs Vorderholzer auf Verständigung mit mir über eine ‚Äquivalenzerklärung‘ gemäß Ziffer 8. der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ für das Bistum Regensburg ist bisher an mich nicht herangetragen worden“, sagte Rörig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Es habe lediglich einen Austausch über „befristete Zwischenschritte“ gegeben. „Daher findet aktuell unsererseits auch keine Prüfung statt, ob es im Bistum Regensburg schon eine umfassende Aufarbeitung gibt, die den Anforderungen der ‚Gemeinsamen Erklärung‘, insbesondere mit Blick auf die Betroffenenbeteiligung, entspricht.“