Symbolbild.  (dpa)
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Das Berliner Landgericht hat einen 28-jährigen ehrenamtlichen Kinderbetreuer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in insgesamt 95 Fällen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen Sönke G. am Donnerstag zudem des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig. Sie ordneten außerdem nach Ablauf der Haftzeit eine Sicherungsverwahrung des Verurteilten an.

Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass G. von 2015 bis 2020 26 Jungen im Alter zwischen sieben Monaten und acht Jahren sexuell missbraucht und kinderpornografisches Material von ihnen erstellt hatte. Die Opfer waren dem Angeklagten jeweils zur Betreuung als Babysitter oder Kinderbetreuer anvertraut worden. Teilweise handelte es sich dabei um geistig behinderte Kinder.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte zum Teil eine Firma G. als ehrenamtlichen Kinderbegleiter in die Familien vermittelt. In anderen Fällen hatten ihn die Eltern der Betroffenen über das Internet als Babysitter engagiert. Den Kontakt zu den Jungen habe sich G. „aktiv verschafft“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Spitzkatz. Insgesamt 20 Eltern der betroffenen Kinder traten im Prozess als Nebenkläger auf.

Von den 95 Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs handelte es sich laut Gericht in 50 Fällen um schweren und in sieben Fällen um besonders schweren Missbrauch. Die Taten seien in den Wohnungen der betreuten Kinder sowie teilweise auch auf öffentlichen Toiletten begangen worden.

Wie der Vorsitzende Richter berichtete, hatte eine anonyme Anzeige die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Zuvor hatte sich eine Familie eines betreuten Kinds Zugang zum Handy des Angeklagten verschafft und dort entsprechende Bilder gefunden. Alle Taten eingeräumt

G. räumte im Prozess laut Spitzkatz alle Taten „umfassend“ ein. Da er eine schon seit Jahren bekannte, aber nicht behandelte pädophile Störung habe, bestehe jedoch „Wiederholungsgefahr“. Das Gericht ordnete deshalb eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung an. Spitzkatz appellierte an den 28-Jährigen, die Haftzeit für eine Therapie zu nutzen. „Es muss Ihnen geholfen werden“, sagte er an G. gerichtet.

Die Kammer blieb mit ihrem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 14 Jahre und sechs Monate gefordert, zudem Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, regte jedoch weniger als zehn Jahre Haft an.

Der Nebenklagevertreter Roman von Alvensleben kritisierte am Rande der Verhandlung, dass in der Urteilsbegründung die Bezirksämter nicht erwähnt worden seien. So hätten auch zwei Berliner Bezirksämter den bereits wegen Diebstahls und Einbruchs vorbestraften G. weitervermittelt - ohne ein Führungszeugnis einzuholen.

Von dem Anfang März begonnenen Verfahren war die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklage zum Schutz der Opfer ausgeschlossen worden. Erst zur Urteilsverkündung wurde sie wieder zugelassen.

AFP