Das Tragen des Kopftuchs wird in manchen Einrichtungen nicht erlaubt.  (TRTDeutsch)
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Eine 20-jährige Studentin hat sich für ein fünftägiges Pflichtpraktikum im Marien-Hospital in Herne beworben. Hoffnungsvoll erschien die Studentin der Bochumer Hochschule für Gesundheit zum persönlichen Gespräch im Krankenhaus - bis sie dort erfährt: Sie wird abgelehnt. Dies berichtete der „Focus“ am Mittwoch. Begründung für die Ablehnung: Mit Kopftuch könne sie im Marien-Hospital kein Praktikum machen.

„Das ist sowohl moralisch als auch menschlich äußerst verwerflich“, kommentiert die Studentin die Absage. Dass „ein Stück Stoff“ sie im Jahr 2020 am beruflichen Weiterkommen hindern soll, kann sie nicht fassen.

Das Tragen von Kopftüchern sei in den Krankenhäusern der St. Elisabeth-Gruppe nicht erlaubt, erklärt wiederum die Geschäftsleitung auf Anfrage der „WAZ“. Das Marien-Hospital gehört zu der St. Elisabeth-Gruppe. Geschäftsführer Theo Freitag erklärt im Interview, die Behandlung der Patienten stehe im Fokus und daher werde von den Mitarbeitern ein neutrales Erscheinungsbild am Arbeitsplatz erwartet.

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Auch andere Krankenhäuser haben in jüngster Vergangenheit laut Medienberichten das Tragen von Kopftüchern verboten. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gibt in diesen Fällen dem Arbeitgeber Recht. Erst 2014 wies das Gericht die Klage einer türkischstämmigen Krankenschwester aus Bochum ab. Die Begründung lautete: Kirchliche Einrichtungen dürfen das Tragen eines Kopftuches als Symbol der Zugehörigkeit zum Islam verbieten.

Ein ähnlicher Fall ging sogar durch sämtliche Instanzen und wird nun am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt. Eine Muslimin nahm nach der Elternzeit ihre Arbeit in einer Drogeriekette mit Kopftuch auf. Ihr Arbeitgeber reagierte: Mit Kopftuch könne sie nicht mehr als Kundenberaterin oder an der Kasse arbeiten.

TRT Deutsch und Agenturen