Die Ermittlungen wegen rechtsextremer Äußerungen gegen hessische Polizisten betreffen mehr Beamte als bislang bekannt. Das Innenministerium erklärte am Freitag, gegen drei weitere Polizeivollzugsbeamte seien Disziplinarverfahren und gegen einen Polizeibeschäftigten ein arbeitsrechtliches Verfahren wegen des Verdachts auf „zumindest diskriminierende Äußerungen oder Verhalten“ eingeleitet worden. Zwei der Betroffenen seien im Polizeipräsidium Frankfurt und zwei beim Landeskriminalamt (LKA) beschäftigt. Strafrechtlich relevant seien die Vorwürfe nicht. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über weitere Verdachtsfälle berichtet.
Bislang hatten das Ministerium und das Polizeipräsidium Frankfurt von 19 aktiven und einem ehemaligen Polizisten berichtet, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen rechtsextremer Chatgruppen ermittele. 18 davon waren aktive Beamte des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK), dessen Auflösung Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag bekanntgegeben hatte.
Weiter berichtete das Ministerium, es seien zudem Disziplinarverfahren gegen fünf Polizisten eingeleitet worden, weil sie sich in privaten Chats beispielsweise über die Einteilung von Dienstplänen ausgetauscht hätten, was gegen interne Regularien verstoße. Weitere Disziplinarverfahren hätten sich bislang nicht ergeben, die strafrechtlichen wie auch disziplinarischen Ermittlungen dauerten aber an. Mögliche weitere Vorwürfe würden „mit allem Nachdruck verfolgt“, erklärte das Ministerium.
dpa
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