Die Bundesregierung hat bereits im Sommer 2021 einen Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats in München ausgewiesen. Das bestätigte das Auswärtige Amt am Freitagabend auf Anfrage. Zuvor hatte der „Spiegel “ darüber berichtet. Zu den Hintergründen äußerte sich das Ministerium nicht. „Wir bestätigen, dass im Sommer 2021 ein Mitarbeiter des Generalkonsulats der Russischen Föderation in München zur persona non grata erklärt und zur Ausreise aufgefordert wurde“, erklärte eine Sprecherin lediglich. „Persona non grata“ bedeutet „unerwünschte Person“.
Der „Spiegel“ berichtete unter Berufung auf „mit dem Vorgang vertraute Personen“, dass der Mann nur zum Schein als Diplomat akkreditiert, aber tatsächlich hauptamtlicher Mitarbeiter des russischen Auslandsgeheimdiensts SWR gewesen sein soll. Er sei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts aufgeflogen. Eine Bestätigung gab es dafür zunächst nicht. Die russische Botschaft in Berlin wollte sich zu dem Fall vorerst nicht äußern.
Die Bundesregierung hatte zuletzt mehrfach russische Diplomaten als Sanktion ausgewiesen. Im November erklärte sie zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin als Konsequenz aus einem Berliner Mordurteil zu „unerwünschten Personen“, was einer Ausweisung gleichkommt. Das Berliner Kammergericht hatte einen 56-jährigen Russen zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einem Georgier tschetschenischer Abstammung verurteilt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2019 im Auftrag staatlicher russischer Stellen handelte, als er sein Opfer mitten in einer Berliner Parkanlage erschoss.
dpa
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