„Cum-Ex“-Skandal: Warburg Bank scheitert mit Rückforderung im (dpa)
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Im „Cum-Ex“-Steuerskandal um Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse ist die Warburg Bank am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, rund 176,5 Millionen Euro zurückzubekommen. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld des Hamburger Bankhauses einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag. Es begründete die Ausnahmeregelung mit der besonderen Dimension des Falls.

Interesse der Allgemeinheit wichtiger

Nach einer Gesetzesänderung Ende 2020 können illegal erzielte Gelder trotz Verjährung eingezogen werden. Eine Übergangsvorschrift erlaubt das laut Verfassungsgericht auch für Taten, die vor dem 29. Dezember 2020 begangen wurden - insbesondere für schwere Fälle der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß. Der Gesetzgeber habe so verdeutlichen wollen, dass sich Straftaten nicht lohnen, heißt es im Beschluss der zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 7. April (Az. 2 BvR 2194/21). „Dieses Ziel ist legitim und überragend wichtig.“ Das Interesse der Allgemeinheit sei wichtiger als jenes der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangtes Vermögen nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen. Die gesetzliche Regelung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit. Es nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Ein Sprecher der Privatbank M.M. Warburg erklärte, der Beschluss habe keine wirtschaftlichen Auswirkungen, weil diese alle geltend gemachten Steuerforderungen schon im Jahr 2020 beglichen habe.

Milliardenschaden mit Aktiendeals

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Die Warburg Bank hatte sich den Angaben zufolge in den Jahren 2007 bis 2011 an den Aktiendeals beteiligt. Das Landgericht Bonn verurteilte im März 2020 deutschlandweit die ersten Angeklagten wegen „Cum-Ex“-Geschäften: zwei Ex-Börsenhändler aus London. Weil das Landgericht und später der Bundesgerichtshof (BGH) Urteile zu den Aktiendeals veröffentlicht hatten, waren zwei Anteilseigner der Warburg Bank in einem separaten Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie sahen Persönlichkeitsrechte verletzt und die Unschuldsvermutung missachtet. Das Gericht wies die Beschwerden vor einigen Monaten zurück. Die Kläger waren in dem ursprünglichen Prozess nicht angeklagt gewesen. Das Bankhaus hatte immer gesagt, die Angeklagten hätten auf eigene Rechnung gehandelt.

„Cum-Ex“-Steuerskandal auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Die Hamburgische Bürgerschaft arbeitet den Steuerskandal in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf, in dem auch noch Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) aussagen soll. Das Gremium soll einen möglichen Einfluss führender Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Bank klären. Hintergrund sind Treffen von Tschentschers Vorgänger, dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), mit Mitinhabern der Bank in den Jahren 2016 und 2017. Scholz hat vor dem Ausschuss ausgesagt und angegeben, sich an die Treffen nicht mehr erinnern zu können - jede Einflussnahme aber ausgeschlossen. Auch Tschentscher, der damals Finanzsenator war, hat mehrfach erklärt, dass es keinen politischen Einfluss auf die Entscheidungen des Finanzamtes gegeben habe.

dpa