Der Krisenstab der Greifswalder Universitätsmedizin hat Regeln für die Länge der Gesichtsbehaarung beim Einsatz in der Klinik festgelegt. Laut Medienberichten verschickte die Uni vergangene Woche eine entsprechende Rundmail an die Medizinstudenten. Demnach verstößt eine zu üppige Gesichtsbehaarung gegen die Corona-Regeln, weil dadurch die Filterwirkung der FFP2-Maske eingeschränk werde.
Die neuen Vorschriften werden mit einer Grafik illustriert. So sei ein Schnurrbart „hygienekonform“. Ein Vollbart ist aber verboten, weil er den korrekten Sitz der FFP2-Maske behindere. „Wir tragen die FFP2-Maske, um uns zu schützen. Und das geht nur, wenn diese dicht am Gesicht fest anliegt", erklärte der Krisenstabsleiter Klaus Hahnenkampf der „Ostsee-Zeitung“ (OZ).
„Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte“ seien im Klinikbereich „unvermeidbar“. Dabei gehe es um die „Sicherheit von Patientinnen, Patienten und medizinischem Personal“, die gewährleistet werden müsse.
Die Mehrheit der Belegschaft zeigt laut Hahnenkampf Verständnis für die Regelung. Doch vereinzelt müssten Bartträger regelmäßig darauf angesprochen werden und dann sei „sanfter Druck“ nötig.
Doch von den Studierenden kommt auch Kritik. Für einige ist die Maßnahme unverhältnismäßig. Denn die Studenten müssen sich bereits vor jedem praktischen Einsatz testen lassen. Zudem seien die meisten bereits vollständig geimpft oder geboostert, sagte die Medizinstudentin Susanne Schmidt der „OZ“.