04.04.2014, Berlin: Eine Frau wischt mit einem Wischmopp ein Parkett. Die Berliner Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying hat einen Fall von Ausbeutung in einem Diplomatenhaushalt in der Hauptstadt öffentlich gemacht. (dpa)
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Leise berichtet die 45-jährige Philippinin von ihrem Schicksal in Berlin. Teils kommen ihr die Tränen, als sie auf Englisch bei der Online-Pressekonferenz der Berliner Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying spricht. Mehr als drei Jahre habe sie bei einer Diplomatenfamilie aus dem Oman von morgens bis abends gearbeitet, ohne den vereinbarten Lohn zu bekommen, berichtet die Frau unter dem Pseudonym Maria Santos. Nach den Berechnungen der Beratungsstelle schuldet ihr der Arbeitgeber damit rund 80.000 Euro, erklärte Projektkoordinatorin Lea Rakovsky am Dienstag.
Nachdem die Betroffene Hilfe bei Ban Ying suchte, sei eine einvernehmliche Klärung versucht worden - bislang ohne Erfolg. Der frühere Arbeitgeber streite die Vorwürfe ab, erklärte Rakovsky. Das Auswärtige Amt habe sich - wie in solchen Fällen üblich - um ein Mediationsgespräch bemüht. Doch auch die Botschaft sei nicht bereit für eine Mediation. Durch die Veröffentlichung des Falles erhoffe man sich doch noch eine einverständliche Lösung.
Anwalt: Vorwürfe „unberechtigt“
„Die erhobenen Vorwürfe treffen nicht zu und werden entschieden zurückgewiesen“, teilte der Anwalt der betroffenen Familie auf Anfrage mit. Die Vorwürfe seien „unberechtigt und unsubstantiiert“. Sie seien mit einem anwaltlichen Schreiben zurückgewiesen worden. Arbeitsrechtlich hat die Hausangestellte in Deutschland durch den besonderen Schutz, unter dem Diplomaten stehen, kaum eine Chance. Immunität schützt sie vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung, wie Rechtsanwältin Annett Haberland erklärte.
Im November 2021 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Verweis darauf die Klage gegen einen Diplomaten, der wegen „ausbeuterischer Beschäftigung“ einer Hausangestellten in Anspruch genommen werden sollte, als unzulässig abgewiesen. Diplomaten könnten während der Dauer der Immunität „auch bei - tatsächlich oder angeblich - schweren Rechtsverletzungen nicht gerichtlich in Anspruch genommen werden“, hieß es. Die Richterinnen und Richter ließen allerdings die Revision der Klägerin an das Bundesarbeitsgericht zu.
Unterstützung bekommen Hausangestellte jedoch von der Beratungsstelle - und dem Auswärtigen Amt. Dieses informiere die Diplomaten über die sozialen und arbeitsrechtlichen Standards in Deutschland, erklärte Projektkoordinatorin Rakovsky. Das Ministerium unter Leitung von Ministerin Annalena Baerbock (Grüne) unterstütze die Beratungsstelle auch dabei, eine gütliche Lösung zu erzielen. „Zum Teil zahlt der Arbeitgeber, weil die Botschaften nicht zu viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen“, schildert Rakovsky.
120 Angestellte beim Auswärtigen Amt gemeldet
Knapp 120 Hausangestellte seien aktuell beim Auswärtigen Amt gemeldet. Diese Zahl unterliege aber Schwankungen. Etwa ein Drittel der Beschäftigten komme von den Philippinen. Bei den Hausangestellten ist der Aufenthaltsstatus an das Arbeitsverhältnis geknüpft. Diplomaten können laut Ban Ying Hilfen für ihren privaten Haushalt aus aller Welt einreisen lassen. Das Auswärtige Amt stelle ihnen - wie international üblich - Protokollausweise aus.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurde die Anmeldepraxis für private Hausangestellte 2012 verschärft. Das Ministerium sehe es als seine Aufgabe an, Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte durch Vermittlung zwischen Arbeitgeber und privater Hausangestellter zu unterstützen, hieß es. Der beste Schutz sei, bereits im Vorfeld Rechtsverstöße zu verhindern. Unter anderem müssten sich Arbeitgeber schriftlich verpflichten, dem oder der Hausangestellten ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen, um die Privatsphäre zu schützen.

dpa