Im Fall möglicher Impfungen mit Kochsalzlösung im früheren Impfzentrum im niedersächsischen Schortens (Landkreis Friesland) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine ehemalige Beschäftigte erhoben. Der Frau wird Körperverletzung in 15 Fällen vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Laut Anklage soll die damalige Krankenschwester im April vergangenen Jahres 15 Spritzen entweder ausschließlich mit Kochsalzlösung aufgezogen oder den Impfstoff so stark mit Kochsalzlösung verdünnt haben, dass dieser nicht mehr wirkte. Die Spritzen wurden danach von anderen Beschäftigten verwendet, die nichts von dem Handeln der Beschuldigten wussten. 15 Menschen sollen in der Folge Spritzen ohne wirksamen Impfstoff bekommen haben.
Hintergrund für die mutmaßlichen Taten der Frau war laut Staatsanwaltschaft, dass sie den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisch gegenüberstand. Der Vorwurf der Körperverletzung ergibt sich demnach aus dem Umstand, dass die 15 betroffenen Menschen dem Einstich mit einer Injektionsnadel für eine Corona-Schutzimpfung zugestimmt hatten. Eine Einwilligung für eine Impfung mit einem nicht wirksamen Stoff gab es aber nicht. Da die Beschuldigte die Spritzen nicht selbst injizierte, wird ihr Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen.
Sechs Spritzen mit Kochsalzlösung gefüllt
Der Anklage steht die Aussage der Beschuldigten gegenüber: Die Frau hatte zugegeben, am 21. April sechs Spritzen für Impfungen überwiegend mit Kochsalzlösung gefüllt zu haben. Demnach war ihr beim Anmischen des Stoffes ein Fläschchen mit Impfstoff runtergefallen, was sie nach eigener Aussage vertuschen wollte. Die Beschuldigte ließ über ihren Anwalt erklären, es handelte sich bei der Tat um einen einmaligen Vorfall. Die Polizei teilte später aber mit, dass nach weiteren Zeugenaussagen nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Frau weitere Spritzen mit Kochsalzlösung aufgezogen hatte.
Der Rechtsanwalt der Beschuldigten, Christoph Klatt, hält den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft für nicht haltbar. Aus seiner Sicht seien die 15 Fälle nicht nachvollziehbar, sagte Klatt auf dpa-Anfrage. Er gehe davon aus, dass in der Hauptverhandlung vom Vorwurf Körperverletzung in 15 Fällen Abstand genommen werde und die sechs Fälle verhandelt würden, die seine Mandantin zuvor bereits zugegeben hatte. „Alles andere ist aus meiner Sicht nicht haltbar.“ Auch eine politische Motivation als Tatmotiv wies der Anwalt erneut zurück. „Das hat keinen Zusammenhang zur Tat“, sagte Klatt. Der Sachverhalt sei nach wie vor unverändert. Nach einer ersten Aussage nach Bekanntwerden der Tat habe seine Mandantin keine weiteren Angaben zur Sache gemacht, sagte der Rechtsanwalt.
208.000 Euro Aufwandsentschädigung gezahlt
Da nicht mehr nachvollzogen konnte, wer möglicherweise Impfungen mit unwirksamem Wirkstoff erhielt, riefen die Behörden 10.183 potenziell Betroffene als Vorsichtsmaßnahme zu einer damals dritten oder gar vierten Impfung auf. Rund 8000 Personen erhielten nach früheren Angaben des Landkreises Nachholimpfungen über ein Impfzentrum. Der Kreis und das Land hatten allen Betroffenen für ihre Nachholimpfungen eine pauschale Aufwandsentschädigung zugesprochen. Bis Mitte Dezember vergangenen Jahres waren mehr als 5000 Anträge eingegangen und insgesamt rund 208.000 Euro wurden verteilt.
Über den Fortgang des Strafverfahrens entscheidet nun das Landgericht Oldenburg.
8 März 2022
dpa
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