Polizeigewalt vertuscht? Anwalt erhebt Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft (Facebook: Basel Nazifrei)
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Wegen der Ereignisse vom 24. November 2018 nimmt der Baseler Anwalt Andreas Noll die Polizei und die Staatsanwaltschaft ins Visier. Damals demonstrierten in der Schweizer Stadt Tausende unter dem Motto „Basel nazifrei“ gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen Kleinpartei Pnos. Zwischen Polizei und Demonstrierenden kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen.

Die Staatsanwaltshaft soll daraufhin bewusst Videos zugunsten der Polizei manipuliert haben, lautet der Vorwurf. Im Auftrag der linken Aktivisten des „Grauen Blocks“ hat Noll nun Strafanzeigen eingereicht.

Manipulierte Videos als Beweismittel eingesetzt

Die Polizeigewalt gegen die Demonstranten sei nicht zu rechtfertigen, erklärte Noll im „Bazonline“-Interview. Da die Gewalt von der Polizei ausgegangen sei, könne das nicht mehr mit einer Verteidigung der Verfassung erklärt werden. In diesem Zusammenhang warf der Jurist der Staatsanwaltschaft vor, manipulierte Videos als Beweismittel eingesetzt zu haben. Zudem würden dem Gericht bislang die Funkprotokolle nicht vorliegen. Noll habe in seiner Strafanzeige deren Einbeziehung mit beantragt.

Jüngst veröffentlichte Videos hatten die Aussage des Gerichtspräsidenten von Ende September 2020 widerlegt. Auf den Videos sei zu sehen, wie eine Gruppe von Demonstranten Büchsen und Steine gegen die Polizeikette geworfen habe. Die Polizei habe dann mit Gummischrot reagiert.

Auf Wunsch des zuständigen Staatsanwalts sei durch die Kriminalpolizei die Tonspur entfernt worden. Bei diesem Beweisstück sei zu hören, dass die Polizei zuerst geschossen habe. Es habe sich dabei um ein Manöver gehandelt mit dem Ziel, vom Abzug der rechtsextremen Pnos abzulenken.

Daher bestehe der dringende Verdacht auf strafbares Verhalten von Polizei und Staatsanwaltschaft, sagte Noll. Das manipulierte Beweismaterial müsse aus den Akten entfernt und durch die Video-Zusammenschnitte mit dem Originalton ersetzt werden, forderte der Jurist.

Fehlverhalten staatlicher Behörden strafrechtlich aufklären

Das Strafgericht prüfe nie die Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern nur die Vorwürfe gegen die Teilnehmender der Proteste, betonte Noll im Interview. Eine Untersuchung würde also zum ersten Mal versuchen, diese Vorwürfe aufzuklären. Wenn die Baseler Staatsanwaltschaft diese Vorwürfe gegen sich selbst untersuchen würde, wäre das ein Paradebeispiel der Befangenheit. Die Urteile gegen die Demonstrierenden würden dabei nicht neu beurteilt.

Zudem erwarte Noll, dass die Anzeigen gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängig und ergebnisoffen untersucht werden. Fehlverhalten staatlicher Behörden müsse strafrechtlich aufgeklärt werden. Das dürfe man nicht einfach unter den Teppich kehren, so der Anwalt.

TRT Deutsch