Symbolbild: Kundgebung für Rechte von Transpersonen (AP)
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Bis Ende 2021 war ein 60-jähriger Bewohner einer ländlichen Gemeinde im Schweizer Kanton Luzern jedermann als Mann mit einem regelmäßig nur für Knaben vergebenen Vornamen bekannt. Nur wenige Wochen nach einer Änderung der Gesetzeslage im Personenstandsrecht durch das Schweizer Parlament am 18. Dezember 2021 schlug er jüngst jedoch beim örtlichen Zivilstandsamt auf und ließ sich offiziell – unter Anpassung des Vornamens – zur Frau erklären.

Angleichung des Rentenalters zuvorgekommen

Die Änderung des Zivilgesetzbuches und der Zivilstandsverordnung, die durch die Novelle veranlasst wurde, hatte zum Ziel, Transgender-Personen unbürokratisch und ohne vorhergehende medizinische Untersuchung die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens zu ermöglichen. Die Neuregelung trat zum 1.1.2022 in Kraft.

Begünstigt werden sollten durch die Änderung Personen ab 16 Jahre, die der festen inneren Überzeugung sind, nicht dem Geschlecht zuzugehören, das im Personenstandsregister für sie eingetragen ist. Der 60-jährige Luzerner soll einem Bericht der „Luzerner Zeitung“ zufolge jedoch anonym zugegeben haben, dass es ihm ausschließlich darum gegangen sei, vom früheren Renteneintrittsalter in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV) zu profitieren.

Derzeit liegt dieses für Frauen noch bei 64 und für Männer bei 65. Das Parlament hat eine Angleichung auf einheitlich 65 Jahre bereits beschlossen – allerdings ist die Änderung noch nicht in Kraft.

Beamte sollen „nicht aktiv nach Missbrauch suchen“

Das späte und offenbar zweckgerichtete Coming-Out in Luzern kostete den 60-jährigen Antragsteller nur 75 Schweizer Franken (ca. 72,04 Euro) und zehn Minuten, in denen seine Identität, seine Urteilsfähigkeit und sein angegebener Wohnsitz überprüft wurden.

Zwar spricht auch das Bundesamt für Justiz im Fall des 60-Jährigen von einem offensichtlichen Missbrauch. Allerdings seien diese „selten“, versicherte man von dieser Seite anfragenden Medien.

Nachzuweisen sind sie freilich selten, was auch das Amt einräumt. Die Zivilstandsbeamten seien angewiesen, „nicht aktiv“ nach einem Missbrauch zu suchen. Nur wenn dieser „offensichtlich“ sei, wären sie dazu aufgefordert, die Entgegennahme der Erklärung zu verweigern.

TRT Deutsch