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Correctiv: Bundesregierung hält Einsatz autonomer Waffen grundsätzlich für möglich
Die Bundesregierung hält Waffeneinsätze ohne menschliches Zutun für möglich. International setzt sich Deutschland laut Correctiv zudem für mehr Spielraum bei autonomen Waffen ein.
Correctiv: Bundesregierung hält Einsatz autonomer Waffen grundsätzlich für möglich
Correctiv: Bundesregierung hält Einsatz autonomer Waffen grundsätzlich für möglich / Foto: Roland Weihrauch/dpa

Die Bundesregierung hält nach Medieninformationen Waffeneinsätze ohne menschliches Zutun grundsätzlich für möglich. Das SPD-geführte Bundesverteidigungsministerium bestätigte dem Recherchenetzwerk Correctiv nach dessen Angaben vom Mittwoch auf Anfrage, dass Waffensysteme unter bestimmten Umständen selbstständig agieren könnten.

Die Entscheidung „über die Anwendung militärischer Gewalt“ verbleibe aber „beim Menschen“, erklärte eine Sprecherin demnach gegenüber Correctiv. Es hänge jedoch vom „Einzelfall“ ab, inwieweit von Künstlicher Intelligenz gestützte „teilautonome Funktionen eines Waffensystems“ in bewaffneten Konflikten zur Anwendung gelangen können. Als möglichen Anwendungsfall nannte das Ministerium etwa ein Schiff, dessen Abwehrsystem nach menschlicher Freigabe anfliegende Raketen, Drohnen oder Angriffsboote selbstständig bekämpft.

Brisanter ist laut Correctiv ein zweites Beispiel: Auch „Unterdrückungsfeuer gegen feindliche Stellungen“ zur Rettung isolierter Soldaten könne demnach ohne weitere menschliche Interaktion erfolgen. Wo genau die Grenze verläuft, ließ die Sprecherin laut der Correctiv-Recherche allerdings offen.

Auch international dringt Deutschland nach Correctiv-Recherchen auf mehr Spielraum für autonome Waffen. Informationen des Netzwerks zufolge intervenierte Deutschland Anfang September bei Verhandlungen der UN-Waffenkonvention zur Definition tödlicher autonomer Waffen und menschlicher Kontrolle bei einer Formulierung.

Demnach argumentierte eine deutsche Vertreterin bei einer der Sitzungen am 1. September, dass das humanitäre Völkerrecht derzeit keine „ständige unmittelbare menschliche Kontrolle“ beim Einsatz von Waffensystemen verlange. Deshalb solle diese Formulierung gestrichen werden. Es reiche, wenn sichergestellt sei, dass ein Mensch ausreichend „beurteilen“ könne, ob ein Einsatz und die Auswirkung autonomer Waffen beim jeweiligen Einsatz mit dem Völkerrecht vereinbar seien.

QUELLE:AFP