Für Zuwanderer und ihre Nachkommen ist es in einigen Regionen Deutschlands noch schwieriger als für Menschen ohne Migrationsgeschichte, eine passende Wohnung anzumieten. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) weist in seinem jetzt in Berlin vorgestellten Jahresgutachten darauf hin, dass dies für die Betroffenen oft nicht nur zu beengten Wohnverhältnissen führt und teils überhöhte Mietkosten nach sich zieht. Vielmehr sieht der Rat dadurch auch die Bildungs- und Aufstiegschancen ihrer Kinder begrenzt.
Benachteiligung bei Suche nach Kita-Platz
Das Problem beginnt den Angaben zufolge bereits bei der Suche nach einem Kita-Platz. In ländlichen Regionen besuchen demnach Kinder aus Zuwanderer-Familien häufiger keine Kita, weil ihre Eltern kein Auto haben und die Kindertagesstätte mit dem öffentlichen Personennahverkehr nur mühevoll oder gar nicht erreichbar ist. Außerdem sei das Betreuungsangebot in wohlhabenden Vierteln oft größer, da sich dort Kindergärten in freier Trägerschaft bevorzugt ansiedelten. In solchen Gegenden lebten aber weniger Zuwanderer.
Betreuungskosten werden zum Hindernis
Ein weiterer Hinderungsgrund seien die von den Kommunen festgelegten Kosten. Die seien zwar gestaffelt, fielen aber teils unterschiedlich hoch aus. Während Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro in Köln für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen einem und zwei Jahren 302 Euro monatlich zahlen müssten, sei in Aachen für Eltern mit vergleichbarem Einkommen die Betreuung dieser Altersgruppe beitragsfrei.
In dem Gutachten heißt es weiter: „In Regionen, wo der Zuwanderungsanteil in Kitas kleiner ist und mehr Menschen rechtspopulistische Parteien wählen, ist Diskriminierung stärker ausgeprägt.“ Offener für die Bewerbung von Eltern mit Migrationsgeschichte seien die Einrichtungen in Regionen, wo es staatliche Zuschüsse für die Aufnahme von Kindern mit Zuwanderungshintergrund gibt.
Wohnungsbesichtigung: Anonyme Anfrage beim Vermieter?
Um Diskriminierung bei der Wohnungssuche entgegenzuwirken, schlägt der Sachverständigenrat vor, die erste Runde der Bewerbungsphase anonymisiert laufen zu lassen. Das ist in der Regel die Bitte um einen Besichtigungstermin.
Der Bundesgerichtshof entschied am 29. Januar, dass eine Wohnungssuchende, die wegen ihres pakistanischen Namens von einem Makler bei Besichtigungsterminen diskriminiert wurde, eine Entschädigung von 3.000 Euro erhält. Die in Deutschland geborene Frau hatte zunächst keinen Besichtigungstermin erhalten. Um die Diskriminierung zu belegen, hat sie den Makler unter Nennung eines deutsch klingenden Namens erneut kontaktiert und dann Termine erhalten.

















