Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts des Diebstahls während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul. „Die Staatsanwaltschaft Kempten führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Diebstahls gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten“, sagte ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, der „Bild am Sonntag“. Die Beschuldigten sollen sich „während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben“.
Die Ermittlungen dauern an. Wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen werde, lasse sich „nicht genau prognostizieren“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auf die Unschuldsvermutung verwies.
Die Soldaten sollen dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören, wie die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Bundeswehrkreise berichtete. Die Elitekämpfer sollen demnach ihre Diebstähle im militärischen Teil des Flughafens in von Afghanen betriebenen Läden begangen haben. Dort gab es Geschäfte, die unter anderem militärische Ausrüstung verkauften. Die bewaffneten Soldaten sollen T-Shirts und Patches, also Stoffabzeichen für die Uniform, gestohlen haben. Auch von Messern ist in Bundeswehrkreisen die Rede.
Die Ermittlungen gegen die fünf Soldaten begannen bereits im vergangenen Jahr, als gegen das Fallschirmjägerregiment 26 ermittelt wurde. In Befragungen innerhalb der Bundeswehr berichteten Soldaten von den Vorfällen in Kabul. „Die Wehrdisziplinaranwaltschaft hat nach Kenntnis eines möglichen Straftatbestands unverzüglich die Staatsanwaltschaft Kempten informiert und an diese abgegeben“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der „Bild am Sonntag“.
Die Staatsanwaltschaft schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München den Generalbundesanwalt ein, um das Vorliegen von Plünderungen zu untersuchen. „Der Sachverhalt wurde der Bundesanwaltschaft zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt“, teilte die Sprecherin des Generalbundesanwalts der „Bild am Sonntag“ mit. „Die hiesigen Ermittlungen haben einen solchen Verdacht ausgeräumt.“
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte der „Bild am Sonntag“, dass „im Zuge der Ermittlungen auch Bildmaterial ausgewertet wurde“. Es seien jedoch „keine Handlungen identifiziert worden, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen“.
Die Ermittlungen liegen nun wieder in Kempten. Der Straftatbestand des Diebstahls mit Waffen könnte der „Bild am Sonntag“ zufolge vorliegen, da die Soldaten bei dem Einsatz am Flughafen bewaffnet waren.
Der Vorgang wird im Ministerium und im Heer sorgfältig beobachtet. Der „Bild am Sonntag“ zufolge wurden Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, über das Ermittlungsverfahren informiert.























