Nach tödlichen Schüssen auf den 21-Jährigen Lorenz im niedersächsischen Oldenburg muss sich ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten. Das Landgericht Oldenburg hat nach Angaben vom Montag die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen den Beamten zugelassen. Der Angeklagte sei hinreichend verdächtig.
Der Polizist soll irrtümlich angenommen haben, er werde mit einem Messer angegriffen und befinde sich in einer Notwehrlage. Sein Irrtum sei aber „vermeidbar“ gewesen, erklärte das Gericht. Er habe erkennen müssen, dass der 21-jährige Schwarze nur habe fliehen wollen. Zwar habe der Mann vor den Schüssen Reizgas gegen den Beamten eingesetzt, nicht aber ein mitgeführtes Messer.
Die Kammer des Landgerichts bejahte nun, dass der Angeklagte ausreichend verdächtig sei. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt habe sie nach vorläufiger Bewertung aber nicht feststellen können. Die Kammer gehe davon aus, dass die Schüsse in einem hochdynamischen Geschehen binnen weniger Sekunden auf Lorenz abgegeben worden seien.
Der tatsächliche Ablauf der Tat soll nun in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden. Termine für den Prozess wurden zunächst noch nicht mitgeteilt.
In der Nacht zu Ostersonntag im April vergangenen Jahres hatte Lorenz nach damaligen Polizeiangaben nach einem Streit vor einem Nachtclub zunächst andere Menschen mit einem Messer bedroht und dann Reizgas in Richtung der herbeigerufenen Beamten gesprüht. Ein 27-jähriger Polizist soll daraufhin mehrfach auf den Mann geschossen haben. Die Kugeln trafen Lorenz laut Ermittlungen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Im Krankenhaus erlag der 21-Jährige seinen Verletzungen.
Die tödlichen Schüsse sorgten für viel Anteilnahme und scharfe Kritik am Vorgehen der Polizei. In Oldenburg kam es zu einer Demonstration gegen Polizeigewalt und Rassismus mit tausenden Teilnehmern.























