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Kandidatur für die AfD - Hospizmitarbeiterin verliert Job
Nach 15 Jahren Arbeit im Hospiz bekommt eine Frau ihre Kündigung – wegen ihrer Kandidatur für die AfD. Worum es geht und wie beide Seiten reagieren.
Kandidatur für die AfD - Hospizmitarbeiterin verliert Job
Kandidatur für die AfD - Hospizmitarbeiterin verliert Job / Foto: Lars Penning/dpa

Die AfD-Politikerin Martina Müller hat wegen ihrer Kandidatur bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen ihren Job verloren. Dies machte sie in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert publik, das in sozialen Medien geteilt wurde. „Ich bin entsetzt, dass ich gekündigt wurde, weil ich kandidiere“, sagte sie auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Die Kündigungsschutzklage wird aktuell vorbereitet.“

Über die Kündigung hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Müller kandidiert für die AfD für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland.

Sie habe 15 Jahre lang in einem Hospiz gearbeitet und sei auch in der Mitarbeitervertretung aktiv gewesen, berichtete die 60-Jährige. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig. „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, sagte sie. Nun habe man ihr wegen ihrer Kandidatur die berufliche Existenz genommen.

Was sagt der Arbeitgeber?

Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin der mission:lebenshaus gGmbH in Jever, die als AfD-Politikerin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert.

Der Verein verwies darauf, dass Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stehen. „Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns“, teilte er mit. Vor diesem Hintergrund sei die öffentliche Kandidatur der Mitarbeiterin für die AfD bei den Kommunalwahlen geprüft worden.

Für den Verfassungsschutz ist die AfD Niedersachsen ein Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. Gegen diese Einstufung wehrt sich der Landesverband, einen Eilantrag dagegen lehnte das Verwaltungsgericht Hannover aber Anfang Juni ab. Das Gesamtbild der Partei sei verfassungsfeindlich geprägt, entschied das Gericht. Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht.

QUELLE:DPA