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Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer
Beate Zschäpe sitzt seit fast 15 Jahren in Haft. Nun entscheidet das Oberlandesgericht München über ihre weitere Haftdauer. Wegen der besonderen Schwere ihrer Schuld dürfte die NSU-Mittäterin noch länger im Gefängnis bleiben.
Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer
Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer / Foto: Tobias Hase/dpa

Das Oberlandesgericht München wird bis spätestens November über die weitere Haftdauer der als NSU-Mittäterin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Beate Zschäpe entscheiden. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) München bestätigte am Donnerstag, dass es eine Anhörung von Zschäpe in Vorbereitung einer solchen Entscheidung gegeben habe.

Eine Entscheidung, wie lange Zschäpe noch mindestens in einer Justizvollzugsanstalt sitzen muss, werde „in den nächsten Wochen“ fallen, spätestens aber im November, sagte die Sprecherin. Zuvor hatten die Zeitungen „Münchner Merkur“ und „tz“ darüber berichtet.

Der NSU-Terror

Die rechtsextremistische Zelle NSU verübte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach.

Die Enttarnung des NSU-Komplexes löste in Deutschland eine bis heute andauernde Debatte über Rassismus und das Versagen der Sicherheitsbehörden aus. Denn der Rechtsterror wurde lange Zeit als mögliches Tatmotiv außer Acht gelassen. In diesem Zusammenhang gerieten die Behörden selbst ins Visier der Ermittler.

Zschäpe versandte anschließend eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte. Sie wurde 2018 im Münchner NSU-Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen.

Nach der Anhörung und der Einholung verschiedener Stellungnahmen, unter anderem von der JVA und vom Generalbundesanwalt, wird nach Angaben des OLG darüber entschieden, wie lange Zschäpe über die 15 Jahre hinaus noch mindestens in Haft verbringen muss.

Im Dezember 2025 und Januar 2026 sagte Zschäpe in einem Prozess gegen eine NSU-Unterstützerin vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin aus. Zschäpe äußerte sich in dem Verfahren zum Leben des NSU-Trios im Untergrund, vermied zugleich aber belastende Aussagen gegen ihre einstige Freundin, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Auch Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des NSU wich Zschäpe in ihrer Zeugenbefragung aus.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen