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Warken zur Geheimdienstreform: Es bleibt beim Trennungsgebot
Das Kabinett hat eine umstrittene Reform der Nachrichtendienste beschlossen. Die neue Kanzleramtschefin reagiert auf Kritik an den Plänen.
Warken zur Geheimdienstreform: Es bleibt beim Trennungsgebot
Berlin, 12.08.2026 / Foto: -/REUTERS

Kanzleramtschefin Nina Warken sieht durch die vom Bundeskabinett beschlossene Geheimdienstreform das Prinzip gewahrt, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei voneinander getrennt sein müssen. „Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot“, sagte die CDU-Politikerin am Mittwochabend den ARD-„Tagesthemen“. Es werde auch künftig eingehalten. Nur „in besonderen Fällen, in denen die Polizei, andere Behörden nicht tätig werden können, können künftig auch zum Beispiel der Verfassungsschutz tätig werden“.

Das sei geboten, um eine Vielfalt von Gefahren rechtzeitig zu erkennen und abwenden zu können. Aber es sei alles so geregelt, dass Eingriffe nur dann vorgenommen würden, „wenn sie verhältnismäßig sind, wenn sie einem gewissen Ziel dienen, und alles wird auch vorab und im Nachgang durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden“.

Sorge vor Aufweichen des Prinzips durch die Reform

Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte auf Fälle hingewiesen, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aktuell tatenlos zusehen müsse, wenn ein ausländischer befreundeter Dienst einen Bedrohungshinweis mit der Maßgabe geliefert habe, diese mit keiner anderen Behörde zu teilen – auch nicht der Polizei. Im Bezug auf den Bundesnachrichtendienst (BND) sei die Lage ohnehin anders, da bei seinen auf das Ausland gerichteten Aktivitäten ein Eingreifen deutscher Polizeikräfte im konkreten akuten Fall schon praktisch nicht möglich sei.

Das Kabinett hatte am Mittwoch ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem BND und dem BfV einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren. 

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen