Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Eine am Verfahren beteiligte Person bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag entsprechende Angaben des „Spiegel“. Nach dpa-Informationen wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Dem „Spiegel“-Bericht zufolge geht der Haftbefehl auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in einem Podcast zurück. Das Gericht bestätigte den Haftbefehl nicht und verwies darauf, dass es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handele.
Streit um kuriose Champagner-Bestellung auf Oktoberfest
Der AfD-Politiker Krah hatte in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator eine Niederlage einstecken müssen. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann aber zurück.
Hintergrund des Haftbefehls sind nun laut „Spiegel“ offene Forderungen zu den Prozesskosten. Weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten in Chemnitz liegt, sei das dortige Amtsgericht zuständig, hieß es auf Nachfrage.
Krah kündigt Zahlung offener Forderung an
Krah teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, fügte er hinzu. Er halte Böhmermann für einen „Widerling“ und zahle daher nur nach Prüfung – „Rückforderung bleibt vorbehalten“.




























