Die AfD ist einem juristischen Gutachten zufolge verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Die Autorinnen und Autoren halten es für wahrscheinlich, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte.
Begründung des Gutachtens
Zur Begründung verwies Projektleiter Bijan Moini unter anderem auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ der AfD. Die Partei definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Sie habe ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“.
Verfolgung politischer Gegner
Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, im Falle der Regierungsübernahme Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen.
Moini betonte, die GFF-Analyse komme „zu einem sehr viel vollständigeren Bild“ als das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Frühjahr 2025. Damals hatte das Bundesamt die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, wogegen die AfD juristisch vorgeht. Im Februar wurde die Einstufung vom Kölner Verwaltungsgericht per Beschluss in einem Eilverfahren ausgesetzt. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die GFF ist ein gemeinnütziger, spendenfinanzierter Verein. Sie sieht sich als Verteidigerin der Grund- und Menschenrechte und versucht, über strategische Gerichtsverfahren rechtliche Klarstellungen zu erreichen.























