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Kölner Gericht genehmigt Extremismus-Einstufung von jüdischer Friedensbewegung
Die Jüdische Stimme beklagt seit Jahren staatliche Anfeindungen in Deutschland. Das Urteil in Köln ist ein weiterer Schlag gegen die Friedensbewegung – und ebnet den Weg für den Verfassungsschutz.
Kölner Gericht genehmigt Extremismus-Einstufung von jüdischer Friedensbewegung
Foto: Halil Sağırkaya/AA (Archiv)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ (JS) vorläufig als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) wies am Mittwoch einen Eilantrag des Vereins ab. (AZ: 13 L 3120/25) 

Die gesammelten Erkenntnisse rechtfertigten den Schluss, dass der deutsche Verein „völkerverständigungswidrige Bestrebungen“ verfolge, begründete das VG sein Urteil. Es gebe angeblich hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Verein kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze und damit mittelbar zur „völkerverständigungswidrigen“ Tätigkeit der palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas beitrage. Gegen das Urteil kann Beschwerde vor dem OVG in Münster eingelegt werden. Ob es dazu kommen wird, sei noch nicht entschieden, sagte Wieland Hoban, Vorsitzender der JS, wie die „Junge Welt“ am Donnerstag berichtete.

Mit dem aktuellen Beschluss urteilte das Kölner Gericht anders als zuvor das Verwaltungsgericht Berlin. Der Verfassungsschutz hatte den Verein „Jüdische Stimme“ im Juli 2024 als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft und dies im Verfassungsschutzbericht 2024 im Juni 2025 bekannt gemacht. In mehreren Abschnitten über säkularen pro-palästinensischen Extremismus und Linksextremismus wurde der Verein in dem Bericht beispielhaft als „extremistische Gruppierung“ genannt. Dabei bezieht der Verfassungsschutz sich unter anderem auf „israelfeindliche Reaktionen“ auf den Vergeltungsanschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023.

Es sei schon „bemerkenswert“, wie sehr der deutsche Staat darauf beharre, eine „jüdische Organisation“ derart zu verfolgen, erklärte Tair Borchardt, Vorstandsmitglied der JS, in einer Mitteilung der Friedensbewegung vom Donnerstag. Dies verdeutliche, „wo die staatlichen Interessen liegen“. Die Repressionen würden begleitet von „jahrelangen Schikanen“ – etwa beim Vereinskonto, das mehrmals gekündigt worden sei.

JS-Sprecherin Iris Hefets sagte am Donnerstag, es sei „interessant, wie das Kölner Gericht seinem Berliner Pendant derart widerspricht, wenn beiden Gerichten die gleichen Beweismittel und Erwiderungen vorliegen“. Beide Verfahren seien von denselben Rechtsanwaltskanzleien begleitet worden.

Borchardt bewertet die Kölner Entscheidung im Kontext der zunehmenden Repressionen gegen die Palästina-Solidarität. „In dem verzweifelten staatlichen Versuch, die gesamte palästinasolidarische Bewegung als antisemitisch zu brandmarken und die deutsche Unterstützung von Israels Verbrechen zu rechtfertigen, ist die bloße Existenz der Jüdischen Stimme ein Dorn im Auge der Staatsräson“, so Borchardt. Zugleich lauf „der Völkermord in Palästina und nun auch im Libanon weiter – mit deutschen Waffen“.

Berlin verneinte Einstufung als extremistisch

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte für den Berichtszeitraum 2024 eine Einstufung des deutschen Vereins als „gesichert extremistische Bestrebung“ noch verneint (AZ: VG 1 L 787/25). Im Kölner Verfahren wurden jedoch in die Beurteilung auch spätere Erkenntnisse bezogen, wie das Gericht erläuterte. Vor allem ging es um Äußerungen des Vereins auf Facebook im Januar 2025 und auf Instagram. Bei diesen und weiteren Verlautbarungen habe nach Auffassung des Gerichts nicht mehr eine Auseinandersetzung des deutschen Vereins mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza im Vordergrund gestanden. Stattdessen um eine Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der palästinensischen Hamas, so das VG.

Der Verein setzt sich nach seiner Satzung für eine Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen