24.09.2019, USA, Mountain View: Das Logo von Google an der Fassade des Hauptsitzes des Mutterkonzerns Alphabet. (dpa)
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Nach dem Netzwerk Facebook und dem Versandhändler Amazon hat das Bundeskartellamt nun auch gegen den Internetriesen Google Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Wie die Behörde am Dienstag in Bonn mitteilte, prüft das Kartellamt zunächst grundsätzlich eine marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte dazu, eine solche Marktposition von Google komme „in Betracht“. Zudem will die Behörde die Datenverarbeitung bei Google prüfen.
Grundlage für das Vorgehen des Kartellamts sind neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht, die seit Januar gelten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Marktübergreifender Status soll geklärt werden
Dazu leitete das Kartellamt zunächst ein Verfahren dazu ein, ob Google eine marktübergreifende Bedeutung hat. In einem „darauf aufsetzenden zweiten“ Verfahren beschäftigt sich die Behörde mit der Datenverarbeitung bei Google. Eingeleitet wurden die beiden Verfahren gegen die in Hamburg ansässige Google Germany GmbH, gegen Googles Tochterfirma in Irland und den Mutterkonzern Alphabet im kalifornischen Mountain View.

Eine mögliche marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb begründete das Kartellamt mit der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Google-Suchmaschine, dem Videoportal YouTube, dem Kartendienst Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome. All das könne ein Ökosystem bilden, das sich über viele Märkte erstrecke und somit von anderen Unternehmen „nur schwer angreifbar“ sei. Behörde will Datenverarbeitung von Google „sehr genau ansehen“
Das Geschäftsmodell von Google baue zudem „ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf“, erklärte Mundt. Google habe dabei einen „strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten“.
Die Behörde will sich daher die Datenverarbeitung des Unternehmens „sehr genau ansehen“. Eine zentrale Frage sei dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher „ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen“. Das Kartellamt will also zum Beispiel prüfen, ob Google die Nutzung seines Angebots von der Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig macht.
Google versicherte, „umfänglich“ mit dem Kartellamt zu kooperieren und Fragen zu beantworten. Das Unternehmen wehrte sich jedoch dagegen, von möglichen wettbewerblichen Vorteilen zu profitieren. „Menschen nutzen Google, weil unsere Angebote hilfreich für sie sind, nicht weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alternativen finden können“, erklärte ein Sprecher. Nutzerinnen und Nutzer hätten zudem „einfache Kontroll-Möglichkeiten“ wie ihre Informationen verwendet würden.
Im Rahmen der neuen Vorschriften hatte die Behörde in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook und gegen Amazon Ermittlungen aufgenommen.

AFP