Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei „im Großen und Ganzen ein Erfolg und hat sich bewährt“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem „Handelsblatt“. Er sehe keinen grundlegenden Änderungsbedarf, lediglich bei Details müssten Dinge verändert werden. Im Frühjahr soll eine Evaluation der DSGVO erfolgen. Dafür gibt es einen Erfahrungsbericht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Zum Beispiel könnte die Verordnung bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen punktuell zu bürokratischen Belastungen führen, denen kein echter datenschutzrechtlicher Nutzen gegenüberstehe. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine.
dpa
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