Wer in Deutschland für einen Mindestlohn arbeitet und einen Familienhaushalt führt, kann vom Staat für seine Kinder einen finanziellen Zuschuss erhalten – den sogenannten Kindergeldzuschuss. Damit unterstützt der Staat Familien aus dem niedrigen Einkommenssektor. Kinderarmut soll damit verhindert werden.
Eltern und Alleinerziehende haben mit einem geringem Einkommen Anspruch auf ein zusätzliches Kindergeld. Die Einkommensgrenze für ein Elternpaar liegt bei 900 Euro brutto im Monat und für Alleinerziehende bei 600 Euro im Monat. Für diese Einkommensgruppe besteht für jedes Kind ein Anspruch auf monatlich maximal 185 Euro Zuschuss. Wenn das reguläre Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, kann auch Kindergeldzuschlag gefordert werden. Seit Januar 2020 können auch Eltern mit einem höheren Einkommen davon profitieren. Diese Transferleistung erhalten alle, die mit ihrem Einkommen und zusätzlichen Transferzahlungen unter dem SGB II-Anspruch bleiben.
Arbeitslose und Bezieher von Arbeitslosengeld haben keinen Anspruch
Von dieser Regelung sind Arbeitslose und Bezieher von Arbeitslosengeld ausgenommen. 2005 wurden mit der Hartz IV-Regelung die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Lediglich arbeitende Eltern mit geringem Einkommen können für die Kinder zusätzliche finanzielle Hilfe fordern. Allein 2017 haben laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 250.000 Kinder Zuschlag vom Staat erhalten.
Für Kinder über 18 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld bezahlt werden - unter der Bedingung, dass das Kind sich in einer Ausbildung befindet und das Einkommen nicht mehr als 8.004 Euro brutto im Jahr beträgt. Sie alle haben einen Anspruch auf Kindergeld und somit auch auf Zuschuss.
Sollten Jugendliche arbeitslos gemeldet sein, kann bis zum 21. Lebensjahr beantragt werden. Auch eine geringfügige Beschäftigung steht dem nicht im Wege. Das Monatseinkommen darf allerdings 450 Euro nicht überschreiten.