Das für Sonntag geplante DFB-Pokalspiel des FC Schalke 04 gegen den 1. FC Schweinfurt 05 ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst abgesetzt worden.
Zuvor hatte das Landgericht München I am Freitag entschieden, dass Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München anstelle des Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 gegen den Bundesligisten antreten soll. Auf Antrag des Bayerischen Fußballverbandes (BFV) verschob der Deutsche Fußball-Bund am Freitagabend bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits die Erstrundenpartie.
Der BFV kündigte Widerspruch an. „Die Überlegungen und Verantwortungen, die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht verstanden“, wurde Verbandsvizepräsident Reinhold Baier in einer Mitteilung zitiert.
Eine Entscheidung in der nächsten Instanz könne aber „aus rein praktischen Gründen nicht mehr an diesem Wochenende“ fallen. Daher sei der DFB gebeten worden, die Partie zu verschieben. Der DFB will über die Neuansetzung der Partie entscheiden, sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist, wie es in einer Mitteilung hieß.
Schalkes Sportvorstand verärgert über BFV
Die kurzfristige Absage des DFB-Pokalspiels des FC Schalke 04 hat den Fußball-Bundesligisten gegen Bayerns Verbandsbosse aufgebracht. „Sehr ärgerlich“ sei diese Entwicklung, sagte Schalkes Sportvorstand Jochen Schneider. Die Königsblauen würden die Entscheidung der Richter zwar akzeptieren. „Letztendlich kann man jedoch nur den Kopf über die Vorgehensweise des Bayerischen Fußballverbandes schütteln, der über Wochen und Monate hinweg offensichtlich nicht in der Lage war, den rechtmäßigen Vertreter am DFB-Pokal zu bestimmen“, kritisierte Schneider.
Türkgücü war vor dem Landgericht gegen den Beschluss des BFV vorgegangen, die Schweinfurter als bestes bayerisches Amateurteam neben dem TSV 1860 München für den DFB-Pokal zu melden. Die „Löwen“ hatten das Ticket über den Toto-Pokal gebucht. Türkgücü war vom BFV in der Corona-Pause zum Aufsteiger in die 3. Liga benannt worden und wurde deshalb nicht für den DFB-Pokal berücksichtigt. Das Landgericht sah diesen BFV-Beschluss als „rechtswidrig“ an und erließ die von Türkgücü beantragte einstweilige Verfügung.
„Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV, die Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal zugelassen hätte, zeigt, dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB-Pokal verbunden“, wurde Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny in einer Mitteilung des Clubs vom Freitag zitiert.