Nach dem Urteil im Tiergarten-Mord weist die Bundesregierung zwei russische Diplomaten aus. Das Gericht habe festgestellt, dass der Mord „im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation verübt wurde“, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch. Dies sei „eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschlands“. Deutschland habe deshalb „zwei Angehörige des diplomatischen Personals der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt“.
Das Berliner Kammergericht hatte am Mittwoch einen russischen Staatsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dieser hat demnach im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten erschossen. Den Auftrag erhielt er laut Gericht von staatlichen russischen Stellen.
Baerbock zufolge wurde nach dem Urteil der russische Botschafter durch das Auswärtige Amt einbestellt. Ihm wurde dabei die Ausweisung der zwei Diplomaten mitgeteilt.
Die Außenministerin telefonierte nach eigenen Angaben auch mit ihrem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow. Sie habe dabei „bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen – in unser beider Interesse“, sagte Baerbock. „Dies muss auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden. Es ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten.“
Mehr zum Thema: Lebenslang für Mord an Georgier – Gericht spricht von „Staatsterrorismus“
15 Dez. 2021
„Tiergarten-Mord“ an Georgier: Berlin weist zwei russische Diplomaten aus
Baerbock verurteilt den Mord an einem Georgier im August 2019 in Berlin, der angeblich „im Auftrag von staatlichen Stellen“ in Russland geschehen sein soll, als eine „schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität Deutschlands“.
AFP
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