Israel will bei den Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen in den Palästinensergebieten nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zusammenarbeiten. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ließ am Donnerstag eine entsprechende Erklärung veröffentlichen. Israel werde das in Den Haag ansässige Gericht darüber informieren, dass es „keine Befugnis hat, eine Untersuchung“ einzuleiten.
Zuvor hatte Netanjahu dem IStGH wegen dessen Ermittlungen Antisemitismus vorgeworfen. Der Staat Israel, der selbst kein Mitglied des IStGH ist, werde dadurch angegriffen.
Die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, hatte Anfang März die Eröffnung von Ermittlungen zu Vorfällen während des Gazakriegs im Sommer 2014 bekanntgegeben. Die Chefanklägerin versprach, die Untersuchung werde „unabhängig, unparteiisch, objektiv und ohne Angst oder Bevorzugung“ vorgenommen. Bensouda hatte bereits in der Vergangenheit erklärt, es gebe ausreichend Anhaltspunkte für Verbrechen der israelischen Armee, der Hamas und bewaffneter Palästinensergruppen während des Gazakriegs.
Der IStGH gab Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde einen Monat Zeit, dem Gericht mitzuteilen, ob sie eigene Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen in den Palästinensergebieten einleiten wollen. Hätte Israel den IStGH über solche Ermittlungen informiert, hätte es um einen zeitlichen Aufschub bitten können.
Der im niederländischen Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof ahndet Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn regionale Gerichte dies nicht tun. Mächtige Staaten wie die USA, China, Russland und Israel gehören dem Strafgerichtshof nicht an.
Seit der Machtübernahme im Gazastreifen haben die Hamas und Israel drei Kriege gegeneinander geführt. Allein während des jüngsten bewaffneten Konflikts im Jahr 2014 wurden auf palästinensischer Seite 2251 und auf israelischer Seite 74 Menschen getötet.
9 Apr. 2021
dpa
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