Die Türkei fordert die Auslieferung des in Deutschland lebenden Flüchtigen Can Dündar. Der ehemalige Chefredakteur der Cumhuriyet-Zeitung wurde wegen „Agententätigkeit und Unterstützung einer militanten Terrorgruppe“ verurteilt, erklärte der türkische Kommunikationsdirektor Fahrettin Altun am Mittwoch auf Twitter. Das Urteil des türkischen Gerichts als „Verstoß gegen die Meinungsfreiheit“ darzulegen, sei eine „Beleidigung für Journalisten“.
Dündar erhielt eine Strafe von 18 Jahren und neun Monaten, weil er Staatsgeheimnisse mit dem Ziel der „militärischen und politischen Spionage“ öffentlich gemacht hatte. Das Gericht hat ihn zudem zu acht Jahren und neun Monaten Haft wegen Terrorunterstützung verurteilt, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtet. Damit erhielt Dündar eine Haftstrafe von mehr als 27 Jahren. Das Gericht ordnete zudem erneut die Festnahme von Dündar an, der als flüchtig gilt.
Auf Twitter nahm der Kommunikationsdirektor der Türkei, Fahrettin Altun, dazu auf Deutsch Stellung: „Die wegen Agententätigkeit und Unterstützung einer militanten Terrorgruppe verurteilten Aktivitäten Can Dündars können nicht unter Pressefreiheit subsumiert werden. Das heutige Urteil als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit zu bewerten, ist eine Beleidigung für Journalisten.“
„Von unseren Partnern erwarten wir, die Entscheidung der unabhängigen türkischen Justiz zu akzeptieren und Can Dündar an die Türkei auszuliefern“, fügte Altun hinzu.
Nachdem Dündar aus der Türkei geflohen war, hatte das Gericht ihn für flüchtig erklärt. Sein Vermögen in der Türkei wurde daraufhin beschlagnahmt. Seit dem Spätsommer 2016 lebt Dündar in Deutschland. Gegen Dündar laufen mehrere Verfahren in der Türkei.
Hintergrund des Verfahrens gegen Dündar ist ein Zeitungsbericht aus dem Jahr 2015. Gegen Dündar und Erdem Gül, dem Hauptstadtbüroleiter der Cumhuriyet-Zeitung, waren Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil sie beschuldigt wurden, mehrere Bilder und Videoaufnahmen von LKWs des türkischen Geheimdienstes (MIT) illegal veröffentlicht zu haben. Auf den Aufnahmen waren Waffen und Munition zu sehen, deren Herkunft und Ziel bis heute unbekannt sind.
Eine direkte Mitgliedschaft zur Fetullahistischen Terrororganisation (FETÖ) hat das Gericht nicht festgestellt. Stattdessen ist der ehemalige Chefredakteur wegen „wissentlichen Unterstützens einer Terrororganisation, ohne Mitglied zu sein“ für schuldig befunden worden.
23 Dez. 2020
TRT Deutsch
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