Die AfD hat Forderungen der Messe Essen zurückgewiesen, bei ihrem Parteitag Ende Juni mit hohen Bußgelddrohungen verbundene Auflagen zu akzeptieren. Das Vorgehen der Messe und der Stadt Essen sei „rechtswidrig“, erklärte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Dienstagabend. „Ein rechtsgültiger Vertrag kann - zumindest in einem Rechtsstaat - nicht nachträglich einseitig modifiziert werden.“ Die Partei will nun notfalls gegen die verlangten Auflagen vor Gericht ziehen.
Die Stadt Essen ist Mehrheitsgesellschafterin der Messe. Sie hatte Ende Mai beschlossen, dass die AfD vor dem Parteitag eine Selbstverpflichtung abgeben muss. Darin sollte die Partei bis Dienstag erklären, dass sie strafbare Äußerungen wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“ verhindern beziehungsweise entsprechende Verstöße sofort unterbinden werde. Andernfalls sollte der Partei bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. Ohne die Zusicherungen sollte der Mietvertrag über die Veranstaltungshalle unverzüglich gekündigt werden.
Wegen der Kündigungsdrohung habe die AfD bereits am Freitag Strafanzeige unter anderem gegen Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) und den Geschäftsführer der Messe-GmbH erstattet, erklärte nun AfD-Vertreter Reusch. AfD-Bundessprecher Peter Boehringer betonte, sollten sich Stadt und Messe „weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen“.
Der AfD-Bundesparteitag ist für den 29. und 30. Juni in der Grugahalle auf dem Essener Messegelände geplant. Der Mietvertrag zwischen der Messe Essen und der Partei wurde bereits im Januar 2023 geschlossen.