Sitzung im Bundestag, Berlin. (dpa)
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Die staatlichen Mittel für die politischen Parteien können in diesem Jahr erstmals die Marke von 200 Millionen Euro übersteigen. Die bisher bei 197,482 Millionen Euro liegende absolute Obergrenze steigt durch eine Anpassung an die Preisentwicklung um 1,3 Prozent auf 200,049 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hervor.
Die absolute Obergrenze beschreibt das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf. Diese Obergrenze erhöht sich jährlich gemäß der Entwicklung eines Preisindexes der für Parteien typischen Ausgaben. Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Beiträge von Mitgliedern, Geld vom Staat und durch Spenden. Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung sind im Parteiengesetz festgelegt.
Auch die staatlichen Mittel, die die Parteien je Wählerstimme bekommen, werden erhöht - und zwar um 1 Cent. Sie steigen für die ersten vier Millionen Wählerstimmen von 1,05 auf 1,06 Euro und für alle weiteren Stimmen von 0,86 auf 0,87 Euro.

Koalition führt Digitalisierung als Begründung an
Für Empörung bei der Opposition hatte gesorgt, dass Union und SPD im Juni 2018 mit ihrer Mehrheit im Bundestag eine kräftige Erhöhung der staatlichen Mittel unabhängig von der Teuerungsrate beschlossen hatten. Sie setzten damals durch, dass alle Parteien zusammen jährlich rund 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung.
216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zusammen. Die AfD strengte parallel eine Organklage gegen den Bundestag an. Beide Verfahren sollen gemeinsam verhandelt werden. Das Verfahren ist nach wie vor in Karlsruhe anhängig. Ein Termin für die Verhandlung wurde in diesem Jahr coronabedingt bereits zweimal verschoben.

dpa