Reichs- und Reichskriegsflaggen werden nicht verboten (Symbolbild) (dpa)
Folgen

Die Bundesregierung will gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiserzeit vorgehen, verzichtet aber auf eine gesetzliche Regelung im Strafrecht. Ein sogenannter Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden sei zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände, heißt es laut „Tagesspiegel am Sonntag“ in einem Schreiben des Innen- und Justizressorts aus dem Februar an die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung. Nachdem Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten mit schwarz-weiß-roten Fahnen im August 2020 in Berlin versucht hatten, das Reichstagsgebäude zu stürmen, hatte die Juristenvereinigung dem Bericht zufolge Innenminister Horst Seehofer (CSU) um die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens gebeten. Im Dezember hatte auch das Bundesland Bremen vor der damals bevorstehenden Innenministerkonferenz (IMK) für einen einheitlichen Kurs gegen das Zeigen von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit geworben. „Diese Fahnen werden von rechtsextremistischen Gruppen zunehmend als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer. Die Flagge solle in der Öffentlichkeit optische Präsenz und territoriale Gebietsansprüche markieren.

dpa