In der Diskussion um die Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz drängt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Eile. „Wir dürfen uns mit den Gesprächen nicht mehr viel Zeit lassen, sondern müssen hier zügig zu einem Ergebnis kommen“, sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Frietag. „Die Legislaturperiode nähert sich ihrem Ende, und wir benötigen für eine Verfassungsänderung Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.“ Die nächsten Bundestagswahlen stehen im Herbst 2021 an.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Auch Lambrecht pocht auf eine Änderung. „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben den Begriff aufgenommen, um sich klar von der völlig irren Nazi-Rassenlehre zu distanzieren“, sagte sie. „Die Verwendung des Begriffs kann aber aus heutiger Sicht zu Missverständnissen führen und wird deshalb zu Recht kritisiert. Es ist heute ja völlig unbestritten, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt.“
Zwischen den Parteien im Bundestag ist aber noch umstritten, wie die Passage umformuliert werden könnte. Eine ersatzlose Streichung gilt als schwierig, weil damit das ausdrückliche Verbot rassistischer Diskriminierung aus dem Grundgesetz fallen würde. „Es ist wichtig, dass wir eine Formulierung finden, die im bisherigen Umfang vor Rassismus schützt“, sagte Lambrecht. „Es gibt unterschiedliche Vorschläge, ‚aus rassistischen Gründen‘ ist einer davon. Wir ringen noch um die beste Lösung.“ Ziel sei, alle Parteien mitzunehmen, die vergleichbare Positionen in der Frage hätten – „also im Idealfall alle Parteien, mutmaßlich außer der AfD“.
21 Nov. 2020
dpa
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