Nach einer Äußerung bei einer verbotenen Solidaritätskundgebung für Palästinenser in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen einen 27-Jährigen erhoben - und ist im ersten Anlauf damit beim Amtsgericht gescheitert. Der Beschuldigte soll vor laufenden Kameras sinngemäß gesagt haben, dass er den Überfall der Palästinenserorganisation Hamas auf Israel Anfang Oktober gutheiße. Ihm wird demnach Billigung von Straftaten vorgeworfen.
In dem Fall wurde demnach ein beschleunigtes Verfahren beantragt, das für Fälle mit klarer Beweislage vorgesehen ist. Eine Richterin am Amtsgericht München sah dafür laut einer Gerichtssprecherin aber nicht die Voraussetzungen als gegeben an.
Antisemitismusbeauftragter nimmt Ermittlungen auf
Es handle sich bei der Anklage um die erste ihrer Art in Bayern wegen mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit dem Überraschungsangriff der Palästienserorganisation Hamas auf Israel, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Mittwoch. Dort ist der Antisemitismusbeauftragte Andreas Franck angesiedelt. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der 27-jährige Münchner gemeinsam mit etwa 100 weiteren Menschen am 13. Oktober am Münchner Odeonsplatz an einer zuvor untersagten Versammlung zur Solidarität mit dem palästinensischen Volk teilgenommen. Dort soll er sich dann in der Weise geäußert haben, die ihm nun die Anklage einbrachte.
Der Antisemitismusbeauftragte hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem die Aussage des Mannes in der Sendung „Kontrovers“ des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlt worden war.
Amtsgericht München: „Fall nicht einfach gelagert“
„Die Äußerung des Angeschuldigten war nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“, hieß es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch. „Die deutsche Bevölkerung nimmt großen Anteil an dem Leid der zahlreichen ermordeten und entführten Menschen. Die Sympathiebekundungen, die der Angeschuldigte von sich gab, haben das Potenzial, erheblichen Unfrieden in der deutschen Bevölkerung zu verursachen.“ Trotz des beschleunigten Verfahrens gelte bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Das Amtsgericht München teilte am Mittwochnachmittag mit, eine Richterin habe den Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren abgelehnt. Sie habe den Fall als „nicht einfach gelagert“ im Sinne der Regeln für ein solches Verfahren angesehen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Fall liege nun wieder bei der Ermittlungsbehörde. Diese könne nun entscheiden, ob sie auf regulärem Wege Anklage in dem Fall erheben wolle. Für das Billigen von Straftaten sieht das Gesetz nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk von der Entscheidung der Richterin berichtet.