23.08.2019, Berlin: Beamte sichern in einem Faltpavillon Spuren am Tatort im Kleinen Tiergarten. (dpa)
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Die Bundesanwaltschaft macht die russische Regierung für den Mord an einem Georgier in Berlin verantwortlich. Damit stellt sie die deutsch-russischen Beziehungen auf eine neue Belastungsprobe. Die Ermittlungsbehörde erhob am Donnerstag nach monatelangen Recherchen beim Kammergericht Berlin Anklage gegen einen Russen, der mehr als einen Monat vor der Tat von „staatlichen Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation“ dazu beauftragt worden sein soll.
„Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens“, teilte die Behörde mit. Georgien ist seit mehr als 16 Jahren nicht mehr pro-russisch, Tschetschenien und Inguschetien sind lediglich russische Teilrepubliken.
Das Auswärtige Amt bestellte nach Bekanntwerden der Anklage den russischen Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, zu einem Gespräch mit Staatssekretär Miguel Berger ein. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) war zu diesem Zeitpunkt in Wien und drohte Moskau von dort mit einer weiteren Strafaktion. „Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor“, sagte er auf einer Pressekonferenz. „Das ist sicherlich ein außerordentlich schwerwiegender Vorgang.“ Die Bundesregierung hatte bereits nach Beginn des Ermittlungsverfahrens zwei Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen.
Botschafter Netschajew sprach nach dem Termin im Auswärtigen Amt von haltlosen Vorwürfen gegen Russland. „Wir halten die gegen die russischen Staatsstrukturen vorgebrachten Anschuldigungen für unbegründet und haltlos“, teilte der Diplomat bei Facebook mit. Es seien keine Fakten und Beweise vorgelegt worden, kritisierte er. Zur Androhung weiterer Strafen gegen Russland sagte Netschajew, dass sein Land darauf angemessen reagieren werde. Das alles diene nicht der positiven Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und Russland.
Der Mord ereignete sich am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin. Der Täter näherte sich seinem Opfer, einem 40 Jahre alten Tschetschenen mit georgischer Staatsangehörigkeit, von hinten und schoss ihm zunächst mit einer mit Schalldämpfer versehenen Pistole in den Oberkörper. Es folgten zwei Schüsse in den Kopf, das Opfer starb noch am Tatort. Der tatverdächtige Russe flüchtete, wurde aber noch am Tag des Attentats gefasst. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie das Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft und schweigt.
Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft erhielt der mutmaßliche Täter den Auftrag bereits vor dem 18. Juli 2019 und flog danach von Moskau nach Paris und dann weiter nach Warschau. Von dort habe er sich am 20. August mit falschen Papieren auf den Weg nach Berlin gemacht. Warum er den Auftrag für den Mord angenommen habe, ist der Anklagebehörde nicht ganz klar. „Entweder erhoffte er sich eine finanzielle Entlohnung oder er teilte das Motiv seiner Auftraggeber, einen politischen Gegner zu töten und hierdurch Vergeltung für die Beteiligung an früheren Konflikten mit Russland zu üben.“
Schon die Aufnahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember 2019 erhebliche diplomatische Verwerfungen zwischen Deutschland und Russland ausgelöst. Wegen angeblich fehlender Bereitschaft Russlands, bei der Aufklärung der Tat zu helfen, wies die Bundesregierung die beiden russischen Diplomaten aus. Moskau reagierte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten. Botschafter Netschajew betonte, dass russische und deutsche Behörden in dem Fall inzwischen partnerschaftlich zusammenarbeiten würden. Zudem beantworte Russland Anfragen.
Keine Zusammenarbeit Moskaus
Zu der erbetenen Kooperation russischer Behörden ist es nach Angaben der Bundesregierung allerdings bis heute nicht gekommen. Das Justizministerium teilte kürzlich in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit, dass zwei Rechtshilfeersuchen der Berliner Staatsanwaltschaft „von der Russischen Föderation bislang inhaltlich nicht beantwortet“ worden seien.
Die russische Regierung hält den Ermordeten für einen Terroristen. Präsident Wladimir Putin hatte ihn im Dezember auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit von Kanzlerin Angela Merkel als „Banditen“, „Mörder“ und „blutrünstigen und brutalen Menschen“ bezeichnet. Laut Bundesanwaltschaft hat er im zweiten Tschetschenienkrieg in den Jahren 2000 bis 2004 als Anführer einer tschetschenischen Miliz gegen die Russische Föderation gekämpft. Anschließend hatte er im Jahre 2008 im Auftrag der georgischen Regierung eine Einheit von Freiwilligen zur Verteidigung Südossetiens zusammengestellt, die allerdings nicht mehr zum Einsatz gekommen ist.
Die Anklage könnte die deutsch-russischen Beziehungen nun weiter belasten. Erinnerung an einen aufsehenerregenden Fall in Großbritannien im Jahr 2018 werden wach. Auf den russischen Ex-Doppelagenten Sergej Skripal und seine Tochter wurde im März 2018 ein Giftanschlag verübt, bei dem ein in der Sowjetunion entwickelter chemischer Kampfstoff eingesetzt worden sein soll.
Als Reaktion wiesen Großbritannien, rund 25 weitere Staaten - darunter Deutschland - und die Nato etwa 140 russische Diplomaten aus, weil sie Russland für die Attacke verantwortlich machten. Zu einer solchen internationalen Aktion kam es nach dem Berliner Mord auf Bitten der Bundesregierung zunächst nicht. Das könnte sich aber noch ändern. Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte sich im Dezember grundsätzlich zu einem gemeinsamen Vorgehen bereiterklärt. Zunächst müssten aber die Fakten geklärt sein, betonte er.
Die Verärgerung in der Bundesregierung über Russland wächst jedenfalls massiv. Neben dem Mord im Kleinen Tiergarten gibt es nämlich noch einen anderen Fall, in dem sich der Generalbundesanwalt mit Russland befasst: die bisher größte Cyber-Attacke auf den Bundestag im Mai 2015.
Rechner in zahlreichen Abgeordnetenbüros waren damals mit Spionagesoftware infiziert worden, darunter auch Computer im Bundestagsbüro der Kanzlerin. Die Karlsruher Ermittlungsbehörde hat einen internationalen Haftbefehl gegen einen jungen russischen Hacker erwirkt. Ihm wird geheimdienstliche Agententätigkeit und das Ausspähen von Daten vorgeworfen. Merkel hatte den Angriff kürzlich im Bundestag als „ungeheuerlichen“ Vorgang bezeichnet.

dpa