Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will gut ausgebildeten Pflegekräften mehr medizinische Kompetenzen geben und den Pflegeberuf damit attraktiver machen. „In Deutschland dürfen Pflegekräfte viel weniger als sie können“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. „Wir wollen mit dem neuen Pflegekompetenzgesetz den Pflegekräften mehr Einfluss und mehr Entscheidungskraft in der Praxis bieten.“
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes seien jetzt fertig, sagte der Gesundheitsminister weiter. Der Gesetzentwurf werde in der ersten Hälfte des kommenden Jahres vorliegen.
Konkret will Lauterbach erreichen, dass Pflegefachkräfte künftig zum Beispiel Ernährungsberatungen machen oder bei der Wundversorgung eigenständiger planen dürfen. Sie könnten auch über den Einsatz bestimmter Verbandstoffe, Salben oder Katheter selbst entscheiden.
Fachkräfte mit Zusatzausbildung sollten bei der Versorgung von Demenzpatienten künftig selbst an der Therapie mitwirken können, sagte der SPD-Politiker weiter. Fachkräfte mit akademischem Abschluss auf Master-Niveau könnten künftig auch Gesundheitspraxen oder kleine Krankenhäuser leiten und bestimmte Hilfsmittel oder Medikamente selbst verschreiben. Geprüft werden soll zudem, ob Pflegekräfte in Zukunft auch die Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernehmen können.
Eine solche Reform würde Deutschland auch attraktiver für gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland machen, sagte Lauterbach. Die Anwerbung scheitere derzeit an vielen Gründen wie etwa der Sprachkenntnis oder dem Mangel an Kita-Plätzen. „Aber oft scheitert sie allein schon deshalb, weil qualifizierte Fachkräfte in Deutschland viel weniger dürfen als in ihrer Heimat oder in anderen europäischen Ländern“, sagte der Gesundheitsminister.
Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Ab dem kommenden Jahr sollen Pflegekräfte in Deutschland deutlich mehr Geld bekommen, wenn sie auf Mindestlohnniveau arbeiten. Um bis zu 14 Prozent soll der Pflegemindestlohn zum 1. Februar 2024 steigen: Für Beschäftigte in der Altenpflege steigt der Mindestlohn dann auf 16,10 Euro bis 20,50 Euro - je nach Qualifikationsniveau der Beschäftigten.
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