Heizungsthermostat / Photo: DPA (dpa)
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Nach dem vom Verfassungsgericht erzwungenen Aufschub der Bundestagsabstimmung über das Heizungsgesetz wirbt die Union für einen inhaltlichen Neuanlauf - bei der Regierung stößt sie aber auf Ablehnung. „Es gibt jetzt ein neues Fenster für einen breiten parteiübergreifenden Wärme-Konsens von Bund, Ländern und Kommunen“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Voraussetzung ist ein grundlegend neuer Anlauf in der Sache, nicht nur im Verfahren. Alle sollten jetzt aufeinander zu gehen.“

Die Koalition müsse entscheiden, ob sie „engstirnig den Weg der Polarisierung mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes fortsetzen will oder ob sie eine Dynamik ermöglicht, die gesellschaftliche Akzeptanz sichert“, sagte Jung. Korrekturen wie beim Heizen mit Holz reichten aber nicht, die Koalition müsse „ihre dirigistischen Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsbauten ganz streichen“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Schlussabstimmung, die ursprünglich für den vergangenen Freitag geplant war, untersagt. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltliche Änderungen wollen sie nicht mehr zulassen.

Regierung will Gebäudeenergiegesetz unverändert einbringen

Darauf setzt auch der in der Regierung federführende Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Die regierungstragenden Fraktionen haben entschieden, das Gebäudeenergiegesetz so, wie es geeint ist, Anfang September für die zweite und dritte Lesung aufzusetzen“, sagte er der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Montag). „Die Abgeordneten der Opposition erhalten so mehr Beratungszeit. Das ist in Ordnung so.“

Nach dem Gesetz sollen künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen sollen aber von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein - auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden - ein genaueres Konzept gibt es aber noch nicht.

TRT Deutsch und Agenturen