Symbolbild. Noch in der kommenden Woche soll das beschlossene Gesetzespaket der großen Koalition von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. (dpa)
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Zum Ende der Legislaturperiode hat sich die große Koalition auf ein Gesetzespaket gegen Hass im Netz sowie zum Schutz von Frauen und Kindern verständigt. Es soll noch in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, wie Union und SPD am Mittwoch mitteilten.

Mit der Einigung wird das Verbot der Veröffentlichung vom Feindeslisten geregelt. In Zukunft macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die Menschen der Gefahr aussetzen könnten, zum Ziel von gewalttätigen Übergriffen zu werden. Insbesondere in rechtsextremen Kreisen habe sich diese „widerliche Praxis“ etabliert, erklärte der Unions-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU). Auf diesen Listen würden Menschen „namentlich und mitunter sogar mit Anschrift genannt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner. Auch im linksextremen Spektrum kursieren von Zeit zu Zeit Dateien, in denen politische Gegner mit zum Teil privaten Daten aufgeführt sind.
Frauen sollen mit dem neuen Gesetz künftig besser vor Stalking geschützt werden. Der Straftatbestand der Nachstellung wird praxistauglicher ausgestaltet, damit die Betroffenen auch wirklich besser geschützt werden. Durch die Strafverschärfungen sollen Täter künftig schneller in Untersuchungshaft genommen werden können. Auch Nacktaufnahmen künftig strafbar
Auch heimliche Nacktaufnahmen etwa in der Sauna oder im FKK-Bereich werden zukünftig unter Strafe gestellt. Deren Erstellung kann künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Speziell zum Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs wird geregelt, dass im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch künftig ebenfalls einen Straftatbestand darstellen.
Zudem wird mit dem Paket bei schwersten, unverjährbaren Straftaten wie Mord oder Völkermord die Wiederaufnahme von Prozessen nach einem Freispruch möglich, wenn nach Abschluss des Gerichtsverfahrens neue, belastende Beweismittel aufgefunden werden. Voraussetzung ist, dass sich ein hinreichender Tatverdacht ergibt, der eine strafrechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen begründen kann.
Schließlich werden kriminelle Handelsplattformen unter Strafe gestellt. „Wer Waffen oder Drogen im Darknet verkauft, kann sich nicht mehr damit herausreden, dass die Website alles automatisch erledigt“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). „Hier schließen wir eine wichtige Lücke, um auch denjenigen zu erfassen, der eine kriminelle Infrastruktur im Netz bereitstellt.“
Die Gesetzesvorhaben waren zum Teil schon seit längerem geplant, die Koalition einigte sich jetzt auf letzte Details.

AFP