Desiderius-Erasmus-Stiftung: NGOs warnen vor AfD-naher Stiftung (dpa)
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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) verlangt eine finanzielle Förderung mit Bundesmitteln, stößt damit aber auf Widerspruch. Die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach sagte am Donnerstag in Berlin, der Gleichheitsgrundsatz gebiete es, dass bei der Förderung der parteinahen Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen berücksichtigt werden müssten. Dies habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, argumentierte Steinbach. Die Grünen forderten erneut ein Gesetz zur Finanzierung der politischen Stiftungen, mit dem eine Förderung der DES vermieden werden könnte.

Steinbach verwies darauf, dass nach den bisherigen Gepflogenheiten die politischen Stiftungen immer dann eine Förderung des Bundes erhalten, wenn die ihnen nahestehende Partei zum zweiten Mal in den Bundestag einzieht. Das ist bei der AfD der Fall, weil sie 2017 und 21021 ins Parlament gewählt wurde. „Jetzt fordern wir Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, nicht weniger aber auch nicht mehr“, sagte Steinbach.

Steinbach bezifferte die verlangte Förderung auf sechs Millionen Euro. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Klage gegen die bislang abgelehnte Förderung anhängig. Grüne wollen baldige rechtliche Regelung

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz mahnte eine baldige rechtliche Regelung an, um die rechtliche Ungewissheit zu beenden und die Ansprüche der AfD-nahen Stiftung zurückweisen zu können. „Ein Stiftungsgesetz ist überfällig“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. „Es muss gewährleisten, dass sich die Arbeit der Stiftungen auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.“

Diejenigen, „die an der Zersetzung unserer Demokratie arbeiten“, dürften dabei „nicht noch staatlicherseits unterstützt werden“, sagte von Notz. „Es entspricht dem Grundprinzip der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie, dies nicht zuzulassen.“ Nötig sei eine gesetzliche Regelung für die parteinahen Stiftungen, „die klare Vorgaben macht und allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit bietet“.

Vorerst übliche Verfahren bei Bundesförderung

Bis ein Gesetz vorliege, wird von Notz zufolge über die Mittel für die Stiftungen im üblichen Verfahren entschieden. Bislang ist es üblich, dass über die Bundesförderung für die parteinahen Stiftungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Bundestages entschieden wird.

Der Umfang der Stiftungsförderung orientiert sich an der Stärke der jeweiligen Fraktion. Allerdings wäre für die Bewilligung der Fördermittel eine Mehrheit im Haushaltsausschuss erforderlich, mit der nicht zu rechnen ist.

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AFP